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Politik

Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser könnten Lösung sein

Dienstag, 15. November 2022

/picture alliance, Marijan Murat

Düsseldorf – Mit der bald anstehenden großen Krankenhausreform könnte es künftig ein Finanzierungssys­tem geben, das unter anderem auf fixen Vorhaltepauschalen basiert. Einen entsprechenden Vorschlag erar­beitet zurzeit die Regierungskommission Krankenhaus.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich vor Kurzem für eine Überwindung des aktuellen Systems der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) aus.

Nach Aussagen von Boris Augurzky, Mitglied der Experten­kommission, steht eine Einigung kurz bevor. Noch im November soll demnach der Vorschlag der Kommission präsentiert werden, kündigte der Gesundheitsökonom gestern beim Deutschen Krankenhaustag an.

Die Vorhaltekosten könnten Schwankungen, die das übliche Maß übersteigen, besser ausgleichen, so Augurz­ky. Zudem seien die erwarteten Bedarfe zu klein, um die Fixkosten decken zu können. Das Angebot an Leistun­gen sei aber notwendig. Als Beispiel führte Augurzky ein ländlich versorgungsrelevantes Krankenhaus mit begrenztem Einzugsgebiet an.

Vorhaltekosten würden aber künftig lediglich einen Anteil der Finanzierung ausmachen. Der restliche Anteil würde sich aus einem angepassten DRG-System ergeben.

Für Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung „Krankenhäuser“ im GKV-Spitzenverband, könnte der Anteil dieser Vorhaltefinanzierung künftig etwa bei 50 Prozent liegen, wenn allein die Krankenkassen über die zugrunde liegenden Kriterien entscheiden dürften.

Vor der endgültigen Entscheidung über die Anteilshöhe müssen Leber zufolge aber unbedingt die Fragen geklärt werden, woher das Geld komme, wer über die Verteilung entscheide und nach welchen Kriterien die Verteilung erfolgen soll.

Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), betonte, dass der Anteil differenziert nach Leistungserbringung und -umfang festgelegt werden sollte.

Je nach Versorgungsstufe der Krankenhäuser könne er zwischen 20 und 60 Prozent liegen. Im Mittel sei diese Zahl bei 30 Prozent anzuordnen. Allerdings setze ein viel zu hoher oder niedriger Vorhaltekostenanteil eben­falls schlechte Anreize, deshalb müsse auch dieses Finanzierungssystem stimmen, so Heimig.

Vorhaltepauschalen auch abhängig von Geschwindigkeit der Einführung

Die Höhe des Anteils hänge aber auch von dem Tempo ab, wie zügig das neue System eingeführt werde, be­tonte Roland Laufer, Geschäftsführer für den Bereich Krankenhaus­finanzierung und -planung bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Wenn mit einem zügigen Umsetzungszeitraum gerechnet werde, sollte in einem ersten Schritt nicht mehr als 20 bis 30 Prozent der Finanzierung aus den Vorhaltekosten kommen, so Laufer. In diesem Rahmen bewegte sich auch der vorgeschlagene Anteil von Augurzky. Er erklärte, der Anteil von Vorhaltekosten sollte etwa bei 25 Prozent liegen.

Die Krankenhausreform müsse in jedem Falle eine gewisse Strukturbereinigung mit sich bringen, bekräftigte Leber. Er sprach dabei von einer „wohltemperierten Strukturanpassung“. Die Pandemie habe etwa gezeigt, dass es auf wenige gute Krankenhäuser ankomme.

Er warnte aber davor, dass die notwendige Strukturierung der Krankenhauslandschaft nicht durch die Landes­planung erfolgen werde, deshalb müsse es bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geben. Die Bereinigung müsse insbesondere anhand bevölkerungsbezogenen Qua­litätskriterien erfolgen, betonte Leber.

Es sei sinnvoll, einige Standorte herauszunehmen, sagte gestern auch Augurzky. Allerdings sollten die ver­bleibenden Krankenhäuser mit einem neuen Vergütungssystem gut wirtschaften können.

Potenziale des Gesundheitswesens heben

Neben Fragen der Krankenhausreformierung, betonte der Krankenhausexperte insbesondere das Problem des Fachkräftemangels.

Im kommenden Jahr werden in Deutschland 1,2 Millionen Menschen ihren 65. Geburtstag feiern, aber nur 700.000 Menschen werden 20 Jahre alt, rechnete Augurzky vor. Dieses Problem könnte aber auch durch noch nicht ausgeschöpfte Potenziale des Gesundheitswesens gelöst werden.

So könne ein verstärkter Fokus auf Prävention den Bedarf insgesamt reduzieren. Technologien wie Telemedi­zin, künstliche Intelligenz oder personalisierte Medizin könnten zudem einen neuen Ansatz bieten.

Aber auch die Zentralisierung und Schwerpunktbildung könne die Versorgung künftig sicherstellen. Es müsse zudem eine verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit geben sowie eine sektorenübergreifende Versor­gung und Ambulantisierung, betonte Augurzky. © cmk/aerzteblatt.de

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