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KBV legt Gegenmodell für pauschale Erstattung der Telematik­infrastruktur vor

Montag, 21. November 2022

/escapejaja, stock.adobe.com

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schlägt vor, dass die Erstattungssummen für die Kom­ponenten der Telematikinfrastruktur (TI) künftig direkt zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellern ausge­handelt werden. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hervor, die die KBV anders als üblich direkt an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach über­mittelt hat.

Die ausgehandelten Erstattungsbeträge sollen demnach für alle Krankenkassen verbindlich sowohl Aus­stattungs- als auch Betriebskosten der TI-Komponenten und -Dienste in der vertragsärztlichen und vertrags­zahnärztlichen Versorgung beinhalten.

Die Vereinbarungspartner sollen dabei verpflichtet werden, die Verhandlungen so rechtzeitig abzuschließen, dass die Leistungserbringer erforderliche Austauschfristen von Komponenten und Diensten einhalten können.

Wenn innerhalb von drei Monaten nach Zulassung der Komponenten und Dienste keine Vereinbarung zustan­de kommt, soll die Schiedsstelle entscheiden: Innerhalb von drei Monaten soll sie dann die Erstattungsbeträge festset­zen.

„Die Schiedsstelle entscheidet unter freier Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und berücksichtigt dabei die Besonderheiten der jeweiligen Komponenten und Dienste“, schreibt die KBV in ihrem Regelungsvorschlag.

Die Schiedsstelle sollen GKV-Spitzenverband und die zur Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeb­lichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen bilden.

Gegenüber dem derzeit in einem Änderungsantrag vorgesehenen System einer TI-Pauschale, die den Praxen künftig gezahlt werden soll, sieht die KBV in ihrem eigenen Vorschlag eine Reihe von Vorteilen. So habe die KBV kaum weitergehende Informationen über die TI-Produkte der Anbieter als deren Preislisten. Dahingehend mache es mehr Sinn, wenn die Kostenträger direkt mit den Herstellern verhandeln.

Auch könne der Anbieter die Höhe des von ihm verlangten Preises – anders als die KBV – im Einzelnen be­grün­den, da er die Kosten für die Produktion und dergleichen kennt und nicht auf Mutmaßungen angewiesen und auf Preislisten beschränkt sei.

„Mit dieser Regelung wird gezielt den derzeit bestehenden systematischen Defiziten begegnet, die dazu füh­ren, dass den autonomen Preisbildungsmechanismen der TI-Anbieter keine gleichgewichtige Nachfrage ent­gegengesetzt werden kann“, schreibt die KBV.

Da die Anbieter laut Vorschlag ihre Komponenten und Dienste zu keinem höheren als dem vereinbarten Preis veräußern dürfen sollen, würden die Kosten für die TI-Ausstattung für die Praxen zum Durchlaufposten. Die von der Politik gewünschte Digitalisierung verlaufe dann für die Praxen kostenneutral.

Anders als bei einer Pauschale laufe die Praxis dann kein Risiko, einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen und werde ebenso wenig übervorteilt, wenn die tatsächlichen Kosten für einzelne Komponenten und Dienste niedriger sind als die Pauschale.

Auch werde damit die Black Box für Vertragsärzte vermieden, die der aktuelle Änderungsantrag vorsehe. Denn diesem zufolge könnte es passieren, dass die Vertragsärzte eine monatliche Pauschale erhalten, die sich nach den in der Vergangenheit vereinbarten Pauschalbeträgen richtet. Man wisse aber nicht, ob sie die nächsten sechs Jahre auskömmlich sind.

Ihren Gegenvorschlag hat die KBV direkt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zukommen lassen. „Aufgrund der Tragweite der Regelungsentwürfe und der damit verbundenen Folgewirkungen halten wir es für notwendig, Ihnen unsere Stellungnahmen (…) unmittelbar zu übermitteln“, heißt es in dem Schreiben an Lauterbach, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die im Änderungsantrag vorgesehenen Anpassungen würden zukünftige Kostenrisiken einseitig auf die Ärztinnen und Ärzte abwälzen, so die Kritik der KBV. Gleichzeitig würden mit der TI-Pauschale die Ausgaben der Krankenkassen plafoniert und die Umsätze der IT-Unternehmen zulasten der Ärzteschaft stabilisiert.

„Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Telematikinfrastruktur von der Ärzteschaft als dysfunktional wahrgenommen wird, würden die vorgesehenen Regelungen ein von der Ärzteschaft politisch gewünschtes Engagement die materielle Grundlage entziehen“, schreiben die drei KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel. Lauterbach sei deshalb nun gefragt. Es brauche „ein eindeutiges politisches Signal, welches nur von Ihnen kommen kann“, fordern die KBV-Vorstände. © lau/aerzteblatt.de

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