Vermischtes
Digitale Gesundheitsanwendungen sind in der Praxis angekommen
Mittwoch, 23. November 2022
Hamburg – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch „Apps auf Rezept“ genannt – haben sich zwei Jahre nach der Einführung vielerorts in der Patientenversorgung etabliert. Das berichtet die Stiftung Gesundheit auf Basis einer Befragung im Rahmen ihrer Untersuchung „Ärztinnen und Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2022“, an der 2.639 Ärztinnen und Ärzte teilnahmen.
Danach haben mehr als ein Drittel der ambulant tätigen Ärzte bereits digitale Therapiehelfer verschrieben, weitere 13,9 Prozent wollen dies in nächster Zeit tun. Gleichzeitig ist der Anteil der Ärzte, die DiGA ausdrücklich nicht einsetzen wollen, von rund 55 Prozent in den Vorjahren auf 34,7 Prozent gesunken.
„Nach der anfänglich großen Skepsis ist die Akzeptanz in der Ärzteschaft mittlerweile deutlich gestiegen“, kommentiert Konrad Obermann, Forschungsleiter der Stiftung Gesundheit, die Ergebnisse.
Eine Diskrepanz zeigt sich laut Befragung beim Vergleich zwischen Anwendungsbereichen, in denen Ärzte einen Einsatz von DiGA als sinnvoll erachten, und der tatsächlichen Nutzung: So befürworten Ärzte digitale Therapiemöglichkeiten vor allem im somatischen Bereich, beispielsweise in Form von Tagebuchanwendungen oder Apps, die Vitalparameter aufzeichnen.
Tatsächlich eingesetzt werden DiGA nach Angaben der Ärzte jedoch mit Abstand am häufigsten bei psychischen Indikationen: „Das legt nahe, dass die für diesen Bereich angebotenen Apps die vorhandenen Bedarfe derzeit besser abdecken als im somatischen Bereich“, so Obermann.
Ein deutliches Plus bei der Anwendung von DiGA sieht auch das Beratungsunternehmen McKinsey: Es sei davon auszugehen, dass Ärzte sie in diesem Jahr 125.000 Mal ihren Patienten verschrieben, hieß es aus dem Unternehmen.
Das wäre eine Steigerung um 177 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in dem rund 62.000 DiGA-Verordnungen ausgestellt worden waren. Bei einem Durchschnittspreis von 458 Euro pro App beziffert McKinsey das Marktvolumen auf circa 57 Millionen Euro. © hil/aerzteblatt.de

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