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Ärzteschaft

Mukoviszidose-Teams können erhöhten Gesprächsbedarf abrechnen

Freitag, 25. November 2022

/Zerbor, stock.adobe.com

Berlin – Das problemorientierte Gespräch mit Mukoviszidose-Patienten und deren Beratung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor­gung (ASV) ab 2023 kann künftig über eine neue Gebührenord­nungs­position (GOP) abgerechnet werden.

Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Damit soll der erhöhte Gesprächsbe­darf bei der Behandlung der genetisch bedingten Stoffwechselerkrankung besser abgebildet werden.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat dafür das ASV-Kapitel im Einheitlichen Bewertungs­maß­stab (EBM) erweitert und die Gebührenordnungsposition (GOP) 50700 neu aufgenommen. Sie kann je vollen­dete 10 Minuten bis zu viermal im Kalendervierteljahr von allen Mitgliedern des ASV-Kernteams berechnet werden (Bewertung: 128 Punkte/14,71 Euro).

Gesprächsleistungen sind bislang Teil des fakultativen Leistungsinhalts der Grundpauschalen. Bisher konnten lediglich Kinder- und Jugendärzte zusätzliche Gesprächsleistungen (GOP 04230 und 04231) in der Versorgung von Patienten mit Mukoviszidose abrechnen.

Ab Januar ermöglicht die neue GOP dies nun ASV-Teammitgliedern unterschiedlicher Fachrichtungen. Die GOP 04230 und 04231 in der Anlage 2b Mukoviszidose der ASV-Richtlinie werden gestrichen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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