Ärzteschaft
Mukoviszidose-Teams können erhöhten Gesprächsbedarf abrechnen
Freitag, 25. November 2022
Berlin – Das problemorientierte Gespräch mit Mukoviszidose-Patienten und deren Beratung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ab 2023 kann künftig über eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) abgerechnet werden.
Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Damit soll der erhöhte Gesprächsbedarf bei der Behandlung der genetisch bedingten Stoffwechselerkrankung besser abgebildet werden.
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat dafür das ASV-Kapitel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erweitert und die Gebührenordnungsposition (GOP) 50700 neu aufgenommen. Sie kann je vollendete 10 Minuten bis zu viermal im Kalendervierteljahr von allen Mitgliedern des ASV-Kernteams berechnet werden (Bewertung: 128 Punkte/14,71 Euro).
Gesprächsleistungen sind bislang Teil des fakultativen Leistungsinhalts der Grundpauschalen. Bisher konnten lediglich Kinder- und Jugendärzte zusätzliche Gesprächsleistungen (GOP 04230 und 04231) in der Versorgung von Patienten mit Mukoviszidose abrechnen.
Ab Januar ermöglicht die neue GOP dies nun ASV-Teammitgliedern unterschiedlicher Fachrichtungen. Die GOP 04230 und 04231 in der Anlage 2b Mukoviszidose der ASV-Richtlinie werden gestrichen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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