Politik
Hebammen sollen ins Pflegebudget aufgenommen werden
Montag, 28. November 2022
Berlin – Die Bundesregierung will die Finanzierung von Hebammen in Krankenhäusern sichern. Ab 2025 soll der Personalaufwand für Hebammen vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden, heißt es in einer Formulierungshilfe zu den Änderungsanträgen zum Krankenhauspflegeetastungsgesetz (KHPflEG), die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Am Freitag soll der Bundestag die Änderungen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums beschließen. Ihnen waren Proteste von Hebammenverbänden vorausgegangen: Denn das kürzlich verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hatte für das Pflegebudget ab 2025 ausschließlich Pflegefach- und Pflegehilfskräfte vorgesehen – und Hebammen damit außen vor gelassen.
Neben dem Deutschen Hebammenverband forderten auch 1,6 Millionen Menschen eine Nachbesserung. So viele haben bis heute auf der Plattform change.org eine Petition unterschrieben, die die Aufnahme von Hebammen ins Pflegebudget verlangte.
„Durch die vorliegende Änderung werden Personen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (…) in den Katalog der zu berücksichtigenden Berufsgruppen aufgenommen“, stellt das BMG nun in seiner Formulierungshilfe klar.
Mit der vollständigen Berücksichtigung des Personalaufwands im Umfang der dafür nachgewiesenen Kosten im Pflegebudget werde die Beschäftigung von Hebammen in den Kreißsälen einer unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen gleichgestellt, versichert das BMG.
Das sei gerechtfertigt, denn unabhängig davon, dass Hebammen nach der Krankenhausbuchführungsverordnung dem Funktionsdienst zugerechnet werden, hätten ihre Tätigkeiten zur Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen einen der Pflege vergleichbaren unmittelbaren Bezug zur Patientenversorgung.
Darüber hinaus werde ein nicht unerheblicher Anteil der Hebammen nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands auf Wochenbett- und Risikoschwangerenstationen eingesetzt.
Darüber hinaus will das BMG auch die Hebammenausbildung in Krankenhäusern aufwerten. Krankenhausstandorte, die die Durchführung des berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums ermöglichen, würden einen besonderen Beitrag zur Sicherung der geburtshilflichen Versorgung leisten. Deshalb soll dieses Kriterium künftig bei der Bemessung einer zusätzlichen finanziellen Förderung zu berücksichtigen sein.
Künftig soll die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde jeweils die Höhe eines standortindividuellen Förderbetrages zur Förderung der geburtshilflichen Versorgung in Krankenhäusern für Krankenhausstandorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten, festlegen.
Um die Förderung zu erhalten, müssen sie außerdem von der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde als bedarfsnotwendig bestimmt werden. Insgesamt 108 Millionen Euro sollen dafür der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen werden. Am meisten Geld geht mit 25 und 18 Millionen Euro an Nordrhein-Westfalen und Bayern, am wenigsten mit 1,4 und 1,1 Millionen Euro an das Saarland und Bremen. © lau/aerzteblatt.de

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