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Ärzteschaft

Staat soll Recht auf medizinische Versorgung besser gewährleisten

Freitag, 9. Dezember 2022

/dpa

Berlin – Anlässlich des Internationalen Tages der allgemeinen Gesundheitsversorgung am 12. Dezember 2022 fordert die Ärztekammer Berlin mehr staatliche Unterstützung für die medizinische Versorgung nicht kranken­versicherter Menschen. Die Verantwortung dürfe nicht auf ehrenamtlich getragene Strukturen abgewälzt und die Spendenbereitschaft der Menschen nicht vorausgesetzt werden.

„Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht“, erklärte Kammerpräsident Peter Bobbert. De facto sei je­doch vielen Menschen – insbesondere Obdachlosen – der Zugang zur Gesundheitsversorgung häufig ver­wehrt.

Nur durch ehrenamtliches Engagement außerhalb der Regelversorgung kann die medizinisch notwendige Versorgung von Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz überhaupt sichergestellt werden. Allerdings stoße die primär ehrenamtliche Hilfe in der Hauptstadt zunehmend an Grenzen, da die Spenden immer seltener ausreichen, um die Angebote ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten.

Exemplarisch für eine solche Unterfinanzierung ist der Fall der Berliner Stadtmission e. V. Sie bietet in ihrer Ambulanz medizinische Versorgung für Wohnungslose an, die derzeit ausschließlich aus privaten Spenden sowie einer jährlichen Zuwendung durch die Deutsche Bahn Stiftung finanziert wird. „Wir benötigen eine Basisfinanzierung der Ambulanz. Hier ist der Berliner Senat in der Pflicht“, so Bobbert.

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Auch die Berliner Clearingstelle sei auf Zuwendungen angewiesen. Sie berät seit 2018 Personen ohne ausrei­chenden Krankenversicherungsschutz und wird durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pfle­ge und Gleichstellung finanziert.

Die Kostenübernahmen für medizinische Behandlungen erfolgen über einen Notfallfonds, der in diesem Jahr erstmals ausgeschöpft wurde. Perspektivisch fehlen bis Ende 2022 600.000 Euro – im nächsten Jahr sogar noch mehr. „Dieser Missstand muss dringend behoben werden“, so Bobbert. © hil/sb/aerzteblatt.de

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