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Ärzteschaft

Cholezystektomie: Genehmigung als Zweitmeiner kann beantragt werden

Freitag, 9. Dezember 2022

/magicmine, stock.adobe.com

Berlin – Gesetzlich Versicherte haben ab Januar 2023 vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezys­tektomie) Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Ambulant oder stationär tätige Ärzte können die erfor­der­liche Genehmigung für die Abrechnung entsprechender Beratungen ab Anfang nächsten Jahres bei den Kassen­ärztlichen Vereinigungen beantragen.

Allerdings müssen für die Qualifizierung als Zweitmeiner bei der Cholezystektomie bestimmte Vorausset­zun­gen erfüllt sein. So erhalten lediglich Fachärzte der Inneren Medizin und Gastroenterologie, Allgemein­chirur­gie, Viszeralchirurgie sowie Kinder- und Jugendchirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiter­bildung Kinder- und Jugendgastroenterologie die entsprechende Genehmigung.

Darüber hinaus müssen die Medizinier die im Allgemeinen Teil der Zweitmeinungsrichtlinie des Gemeinsa­men Bundesausschusses (G-BA) festgelegten generellen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation und Unab­hängig­keit erfüllen.

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten sind bei der Indikationsstellung auf den Anspruch zur Einholung einer Zweitmeinung hinzuweisen, betonte der G-BA. © hil/sb/aerzteblatt.de

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