Ärzteschaft
Fachgesellschaft fordert psychosoziale Fachkräfte für die ambulante Palliativversorgung
Montag, 12. Dezember 2022
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) fordert Ergänzungen zu den Rahmenverträgen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
„Insbesondere im ambulanten Bereich fehlt es an psychosozialen Beratungsangeboten für die Erkrankten und ihre Angehörigen, einerseits zu sozialrechtlichen Aspekten, andererseits zur psychischen Entlastung der stark beanspruchten Familien“, sagte der DGP-Geschäftsführer Heiner Melching.
Ab Anfang 2023 gelten in Deutschland neue bundeseinheitliche Rahmenverträge zur SAPV für Erwachsene sowie für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die DGP begrüßt diese Rahmenverträge. „In Zukunft wird die Verlässlichkeit für die betroffenen Patienten und ihre Familien durch die verpflichtende Einführung von SAPV-Kernteams aus ärztlichen und pflegerischen Fachkräften in der SAPV strukturell abgesichert sein“, sagte die Präsidentin der Fachgesellschaft, Claudia Bausewein.
In die SAPV für Kinder und Jugendliche wurde außerdem als dritter Teamplayer – neben dem ärztlichen Dienst und der Pflege – die psychosoziale Berufsgruppe aufgenommen, nicht aber in die Erwachsenenversorgung. „Ein regelhaftes psychosoziales Angebot wäre jedoch auch wesentlich für die Versorgung von schwerkranken Erwachsenen“, betonte Bernd-Oliver Maier, Vizepräsident der DGP.
Die Fachgesellschaft fordert den Gesetzgeber daher auf, die Rahmenbedingungen hierfür zu ändern, „um dem grundlegenden Qualitätsanspruch an eine umfassende Palliativversorgung gerecht zu werden“, hieß es aus der DGP. © hil/aerzteblatt.de

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