Politik
SARS-CoV-2: Impfverordnung wird verlängert, Diskussion um Ausgestaltung
Montag, 12. Dezember 2022
Berlin – Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus können auch im ersten Quartal 2023 in den Praxen sowie in den Apotheken wie bisher verabreicht werden. Die entsprechende Verordnung zur Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 läuft zwar Ende dieses Jahres aus, wird aber bis zum 7. April 2023 verlängert.
„Durch die Verlängerung wird den an den Verträgen beteiligten Akteuren ein ausreichender Zeitraum eingeräumt, um die Verträge zwischen den Kostenträgern und Leistungserbringern zur Durchführung, Vergütung und Abrechnung der Impfleistung zu schließen, damit die COVID-19-Schutzimpfung schrittweise in die Regelversorgung übergeleitet werden kann", heißt es in der inzwischen sechsten „Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung", die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Um die Impfungen ab dem 8. April 2023 dann in der Regelversorgung in Praxen anbieten zu können, müssen nun auf Landesebene Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen entsprechende Versorgungsverträge abschließen. Bis zum 7. April bleiben die Vergütungen für die ärztliche Leistung wie bisher bestehen. In den vergangenen zwei Wochen hatte es um die Zukunft der Impfverordnung erhebliche Diskussion gegeben.
Voraussetzung dafür ist auch, dass die Impfstoffe weiterhin vom Pharmagroßhandel sowie den Apotheken zur Verfügung gestellt werden. Das war ein Thema in der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages: Dort erklärten Vertreter vom Verband der Pharmagroßhändler, dass die neue angedachte Finanzierung nicht mehr sachgerecht sei. Laut einem Änderungsantrag sollen Großhändler künftig für die Abgabe je Durchstechflasche 7,45 Euro bekommen. Notwendig seien aber 8,60 Euro, hieß es vom Verband PHAGRO.
Derzeit würden die Impfstoffmengen sinken, die an Praxen und Apotheken abgegeben werden, außerdem müsse der Großhandel inzwischen zwölf verschiedene Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2 mit unterschiedlicher Handhabung lagern. Die bisherigen Preise dafür waren auf drei verschiedene Impfstoffe ausgelegt. Zudem treffe die Preissteigerung bei Energiekosten den Großhandel, da alle Impfstoffe bei hohen Minusgraden gekühlt werden müssen. Auch die Vertreterin der Apothekenverbandes ABDA bemängelte die eng kalkulierten Kosten der Regierungsfraktionen.
Deutliche Worte fanden sich in der Anhörung zum Thema der Kostenbeteiligung der Privaten Krankenversicherungen (PKV) an den Impfungen. Bisher plant die Koalition, dass die PKV-Unternehmen sich gemäß ihres Versichertenanteils in der Bevölkerung mit sieben Prozent als Umlage an den Gesundheitsfonds an den Impfkosten bis zum 7. April 2023 beteiligen. Dagegen wehrte sich PKV-Verbandschef Florian Reuther bei der Antwort auf mehrere Fragen der Bundestagsabgeordneten. Eine pauschale Beteiligung sei keine systemgerechte Lösung, da die PKV nicht in Pauschalen, sondern in Einzelleistungen abrechne.
„Speziell für die ärztliche Leistung bei der Impfung benötigen wir eine Einzelabrechnung", betone Reuther. Er bot an, dass die PKV zügig mit der Bundesärztekammer (BÄK) sowie mit den Apothekenverbänden eine eigene Abrechnungsmöglichkeit organisieren könne und somit keine pauschalen Zahlungen von der PKV an den Gesundheitsfonds, der Gelder der gesetzlichen Krankenkassen verwaltet, geleistet werden müsse. An dieser Frage hatte sich nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes in den vergangenen Tagen heftiger Streit in der Koalition entsponnen. Die FDP setze sich für eine Einzelvergütung ein, hieß es. Die Ergebnisse der Anhörung sollen nun ausgewertet werden, hieß es weiter.
Weitere Diskussion entspann sich über die Frage, ob die Impfungen weiterhin zusätzlich zu Arztpraxen auch in Apotheken durchgeführt werden sollen. Mit der geänderten Impfverordnung sowie den zu erwartenden Verträgen auf regionaler Ebene benötige es nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) keine weiteren Stellen zur Impfung.
„Ich sehe keine Notwendigkeit, dass die Apotheken weiter impfen. Die Zahl der Impflinge sind derzeit für Praxen gut zu bewältigen", sagte KBV-Vize-Chef Stephan Hofmeister. Auch die Bundesärztekammer hatte sich immer wieder gegen die Impfung durch Apotheker ausgesprochen. Hofmeister betonte, dass indikationsbedingte Impfungen immer nur durch Ärztinnen und Ärzte verabreicht werden dürften. Die Vertreterin der Apothekenverbände dagegen bekräftigte, dass das Impfen in Apotheken „einen Beitrag zur Steigerung der Impfquote" sei, denn hier würden viele Menschen geimpft, „denen sonst der Weg in eine Arztpraxis zu anstrengend oder anderweitig beschwerlich sei".
In der geplanten Übergangsregelung bleibt das ärztliche Honorar für die Impfberatung, Impfung sowie Impfdokumentation zunächst erhalten. Bei den kommenden Verhandlungen mit den Krankenkassen wird es besonders um diesen Punkt heftige Diskussionen geben. Dies deutete sich schon in den Antworten der Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbandes in der Anhörung an: Über die Höhe der Vergütung müsse diskutiert werden, hieß es vom GKV-Spitzenverband dazu, denn man müsse diese Schutzimpfung in ein Verhältnis zu anderen Schutzimpfungen setzen. Ziel sei es, hier künftig auf die Wirtschaftlichkeit zu achten, hieß es von der GKV.
Bei anderen Einfach-Impfungen gebe es ein Honorar von acht Euro, die Krankenkassen könnten sich eine Vergütung von bis zu zehn Euro vorstellen. Die KBV betonte, dass für eine Anpassung des Honorars der bürokratische Aufwand zur Impfdokumentation vom Bundesgesetzgeber deutlich verringert werden müsse. Der Arbeitsaufwand müsse angepasst werden. Auch müsse die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen von einer Pandemie in eine Regelversorgung verändern, so die KBV. Diesen beiden Punkten konnte auch die Vertreterin der ABDA zustimmen. © bee/aerzteblatt.de

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