Ärzteschaft
Gynäkologie-Fachverbände beklagen kurze Fristen für Stellungnahmen
Montag, 12. Dezember 2022
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) kritisiert zusammen mit anderen Fachverbänden für Frauengesundheit „unzumutbare Fristen“ im Rahmen von gesundheitspolitischen Verbändeanhörungen.
Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften werden von der Politik regelmäßig zu Stellungnahmen eingeladen. Dies soll die fachliche Expertise bei Gesetzgebungsverfahren gewährleisten. Die von der Politik gesetzten Fristen sorgen aber laut der Fachgesellschaft für „außerordentlichen Unmut“.
„Um uns adäquat mit unserer fachlichen Expertise in einen Gesetzgebungsprozess einbringen zu können, benötigen wir ausreichend Zeit, um einen internen fachlichen Abstimmungsprozess im Sinne der uns anvertrauten Patientinnen erfolgreich abschließen zu können. Die aktuell vorgegebenen Fristen sind eine reine Farce“, krisierte die DGGG-Präsidentin Barbara Schmalfeldt.
Als Beispiel nannte sie die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Das Papier wurde laut der DGGG mit einer Frist von nur einem Tag vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an die betroffenen Fachgesellschaften übermittelt.
Die DGGG erinnert daran, dass Stellungnahmen in den meisten Fällen von ausgewiesenen Expertinnen und Experten ehrenamtlich neben der zeitintensiven ärztlichen Tätigkeit und weiteren Verpflichtungen erarbeitet werden.
„Die regelmäßig extrem kurzen Fristen des BMG sind vor diesem Hintergrund nicht weniger als eine Zumutung und verhindern die fachliche Kontrolle von Gesetzgebungsprozessen“, hieß es aus der DGGG.
Auch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat in der Vergangenheit zu kurze Fristen bei den Stellungnahmeverfahren kritisiert. © hil/aerzteblatt.de

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