Ärzteschaft
Kontrollgremien stellen keine Verstöße bei Transplantationsprogrammen fest
Donnerstag, 15. Dezember 2022
Berlin – Eine positive Bilanz ihrer Arbeit ziehen die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021/2022.
Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018. Geprüft wurde, ob bei den Angaben der Transplantationszentren für die von Eurotransplant geführte Warteliste die Bestimmungen des Transplantationsgesetzes sowie entsprechender Rechtsverordnungen und Richtlinien eingehalten wurden.
„Wie schon in den vergangenen Jahren konnten auch im aktuellen Berichtszeitraum keinerlei Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt werden“, sagte der Vorsitzende der Überwachungskommission, Hans Lippert.
Im Bericht heißt es, die seit Jahren festzustellende positive Entwicklung setze sich fort. Die bundesweiten Prüfungen und der ständige Dialog mit den Transplantationszentren zeigten fortlaufende Verbesserungen der Prozesse in den Zentren – beispielhaft wird auf die Optimierung der zentrumseigenen Dokumentation und Prozessabläufe verwiesen.
„Im Zuge der Coronapandemie mussten die Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Krankenhäusern verschärft werden. Um den gesetzlichen Auftrag trotzdem vollumfänglich erfüllen zu können, wurden die Prüfungen der Transplantationszentren daher in einem schriftlichen Verfahren beziehungsweise mittels eines Webkonferenzsystems durchgeführt. Die Kommissionen prüften insgesamt 13 Transplantationsprogramme“, erläuterte der Vorsitzende der Prüfungskommission, Thomas Schwarz, die besonderen Umstände.
Ebenfalls Bestandteil des Tätigkeitsberichts ist die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zur Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht. Hier gingen laut Bericht insgesamt 21 Eingaben ein.
„Dabei handelte es sich vor allem um einzelfallbezogene Fragen zur Organspende und zur Wartelistenführung sowie um Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden“, teilte Hans Lilie, Leiter der Vertrauensstelle, mit.
Zum Hintergrund: Einmal im Jahr fassen die Kommissionen ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der personenbezogenen Daten anonymisierten Kommissionsberichte auf der Internetseite der BÄK.
Aktuell ist außerdem ein eigener Internetauftritt der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin online gegangen, über den gebündelt Informationen zur Organtransplantation verfügbar sind – etwa zur Tätigkeit der Überwachungskommission und der Prüfungskommission sowie zur Vertrauensstelle Transplantationsmedizin. © EB/aha/aerzteblatt.de

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