Ärzteschaft
Deutscher Hausärzteverband will praktikable Umsetzung der elektronischen Patientenakte
Donnerstag, 15. Dezember 2022
Berlin – Der Deutsche Hausärzteverband schlägt eine praktikable Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. In einem „Eckpunktepapier zur Nutzung der ePA im hausärztlichen Versorgungsalltag“ hat die Verbandsarbeitsgruppe Digitalisierung ausgewählte Vorschläge für eine praktikable Umsetzung der ePA, unter besonderer Berücksichtigung des Versorgungsalltags in den Hausarztpraxen, formuliert.
Neben einer pragmatischen Vergabe von Zugriffsrechten, fordert der Verband unter anderem, den Fokus zunächst auf die Verfügbarkeit von Daten zu legen, die im medizinischen Versorgungsalltag besonders relevant sind.
„Es steht außer Frage, dass eine gut umgesetzte elektronische Patientenakte die Versorgung nachhaltig vereinfachen und verbessern kann sowie die Schlüsselposition, die die Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Gesundheitssystem innehaben, stärkt.
Bisher ist die ePA jedoch nicht im Versorgungsalltag der Patientinnen und Patienten und ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte angekommen. Das ist kein Wunder, denn in ihrer jetzigen Form ist sie schlichtweg nicht praxistauglich“, so Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes.
„Die angedachte Einführung einer Opt-out-Lösung kann für einen Schub sorgen, verpflichtet gleichzeitig aber den Gesetzgeber und die verantwortlichen Akteure, eine praxistauglichere ePA umzusetzen, aus der Patientinnen und Patienten sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte einen echten Mehrwert ziehen. Mit dem Papier möchten wir einen Beitrag zur Diskussion aus der Perspektive der Hausärztinnen und Hausärzte und ihrer Patientinnen und Patienten leisten.“
Die Sprecherin der Arbeitsgruppe Digitalisierung im Deutschen Hausärzteverband, Kristina Spöhrer, ergänzte: „Mit dem Papier adressieren wir Hausärztinnen und Hausärzte gezielt die Themen, die für die Versorgung in unseren Praxen zentral sind. Der Blick aus dem Versorgungsalltag heraus hat beim bisherigen Umsetzungsprozess der ePA so gut wie keine Rolle gespielt."
Die Folge sei, dass halbfertige Lösungen auf die Patientinnen und Patienten und die Praxen losgelassen werden, die das Vertrauen in digitale Innovationen nachhaltig beschädigt haben. Insofern sei das Papier als eine Positionierung der Praktikerinnen und Praktiker zu verstehen, die sich konstruktiv in den weiteren Prozess einbringen wollen.
Fokus auf besonders relevante Daten
Der Deutsche Hausärzteverband schlägt in dem Papier unter anderem vor, dass zunächst der Fokus auf der Verfügbarkeit von Daten liegen sollte, die im medizinischen Versorgungalltag besonders relevant sind.
Hierzu gehören zum Beispiel Befunde wie Laborwerte, außerdem Diagnosen, Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Medikation oder auch die Impfdokumentation. Servicekomponenten wie z. B. Vorsorge- oder Impfrecall sollen erst in einem zweiten Schritt implementiert werden.
„Nach den Erfahrungen der letzten Jahre plädieren wir für eine schrittweise Umsetzung, die sich zunächst auf die Funktionen konzentriert, die kurzfristig umsetzbar sind und gleichzeitig spürbare Mehrwerte liefern. Lieber haben wir eine funktionierende Anwendung in den Praxen als zehn halbfertige“, so Spöhrer.
Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers liegt auf der Ausgestaltung eines praxistauglichen und pragmatischen Zugriffskonzeptes. „Die Administration der Zugriffsrechte muss für die Patientinnen und Patienten einfach und intuitiv sein und darf in den Praxen keine zusätzliche Arbeit machen“, sagte Spöhrer.
Der Deutsche Hausärzteverband schlägt vor, insgesamt vier Stufen zu differenzieren, zwischen denen die Nutzerinnen und Nutzer wählen können. In der Grundeinstellung (Stufe 1) ist die Freigabe der gesamten Akte für die Hausärztin oder den Hausarzt sowie für alle an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer für ein sinnvolles Zeitfenster vorgesehen.
Hiervon ausgehend können die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff haben, bzw. welche Dokumente und Informationsklassen (beispielsweise Informationen zu den Impfungen oder zur Medikation) zur Verfügung gestellt werden sollen. Als Basisstufe können alternativ auch lediglich die Notfalldaten für alle Leistungserbringer freigegeben werden.
Darüber hinaus sollen die Nutzerinnen und Nutzer stets die Möglichkeit haben, möglichst unkompliziert der Nutzung der ePA komplett zu widersprechen, bzw. ihre Entscheidung zu revidieren. © EB/cmk/aerzteblatt.de

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