Politik
Kindervorsorgeuntersuchungen können verschoben werden
Donnerstag, 15. Dezember 2022
Berlin – Angesichts vieler überlasteter Kinderarztpraxen können Eltern bestimmte Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder vorübergehend verschieben. Die Untersuchungen U6 bis U9 für Kinder bis sechs Jahren können vorerst auch nach den vorgesehenen Zeiten und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mitteilte.
Der G-BA legte dies in einer bis 31. März 2023 geltenden Ausnahmeregelung fest. Verschobene Früherkennungsuntersuchungen können demnach bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Die größeren Zeiträume sollen Praxen und Familien in der aktuellen starken Welle mit Atemwegsinfekten entlasten.
Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U5 für Babys müssten dagegen weiter in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, erläuterte der G-BA. Denn in den ersten sechs Lebensmonaten der Kinder bedürfe es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung, um Auffälligkeiten in der Entwicklung möglichst früh erkennen und behandeln zu können.
Der Beschluss des G-BA wird wie üblich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geprüft und soll rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft treten. © dpa/aerzteblatt.de

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