NewsPolitikASV künftig auch bei Multipler Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren möglich
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

ASV künftig auch bei Multipler Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren möglich

Donnerstag, 15. Dezember 2022

/Gorodenkoff, stock.adobe.com

Berlin – Für Multiple Sklerose sowie für Knochen- und Weichteiltumoren hat der Gemeinsame Bundes­aschuss (G-BA) heute die Anforderungen an eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) beschlossen.

Festgelegt hat der G-BA unter anderem, welche fachärztlichen Disziplinen in einem ASV-Team vertreten sein müssen und welche diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu dem neuen Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Nach Inkrafttreten der Beschlüsse können sich entsprechende ASV-Teams bilden und Patientinnen und Patienten im Rahmen dieses besonderen Versorgungsangebotes behandeln.

„Wir haben erneut zwei Angebote in die ASV überführt, die bisher als sogenannte ambulante Leistung im Krankenhaus angesiedelt sind. An der ASV können und sollen sich nun auch ausdrücklich niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte beteiligen. Gleichzeitig haben wir auch den Leistungsumfang weiterentwickelt. Für die Patientenversorgung sind das zwei sehr wichtige Beschlüsse, denn Multiple Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren sind Erkrankungen, bei denen eine interdisziplinäre und koordinierte Diagnostik und Behandlung eine wichtige Rolle für den Verlauf spielen können“, erläuterte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.

Multiple Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren gehören zu den Erkrankungen, zu denen es bereits spezialfachärztliche Angebote als “ambulante Behandlung im Krankenhaus“ (ABK) gibt. Solche älteren Versorgungsansätze werden – wie mit dem heutigen Beschluss – Schritt für Schritt durch aktuelle ASV-Angebote ersetzt.

Mit Inkrafttreten der neuen ASV-Regelungen beginnt die Übergangsfrist für die anbietenden Krankenhäuser: Sie haben dann drei Jahre Zeit, auf Basis der neuen Anforderungen – zu denen auch eine Kooperation mit vertragsärztlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehört – Teams zu bilden und bei ihrem regional zuständigen erweiterten Landesausschuss (eLA) ihre Teilnahme an der ASV anzuzeigen.

Die eLA sind besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft. Die Bescheide für ABK zu den spezifischen Erkrankungen enden spätestens nach diesen drei Jahren.

Zudem legte der G-BA die beiden Erkrankungen fest, für die er im kommenden Jahr ein ASV-Angebot erarbeiten will: zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges. Die Beschlüsse werden voraussichtlich im Dezember 2023 gefasst, so die Ankündigung. © EB/aha/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER