Politik
Rote-Hand-Briefe sollen künftig in Praxissoftware enthalten sein
Dienstag, 20. Dezember 2022
Berlin – Künftig sollen Rote-Hand-Briefe sowie von den Bundesoberbehörden genehmigtes Schulungsmaterial zum Umgang mit bestimmten Arzneimitteln in der Praxissoftware niedergelassener Ärztinnen und Ärzte enthalten sein.
Das geht aus dem Entwurf einer „Ersten Verordnung zur Änderung der Elektronischen Arzneimittelinformationen-Verordnung“ (EAMIV) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Demnach sollen die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) dazu verpflichtet werden, entsprechende Informationen in die PVS aufzunehmen.
Das Schulungsmaterial soll dabei Informationen enthalten, „die durch die zuständige Bundesoberbehörde für ein Arzneimittel angeordnet werden können, wenn zusätzlich zur Fach- und Gebrauchsinformation ausgewählte und übersichtlich aufbereitete Informationen zu speziellen Arzneimittelrisiken und deren frühzeitige Erkennung sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung dieser Risiken für erforderlich gehalten werden“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Bei den Bundesoberbehörden handelt es sich um das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Bei der Anzeige eines Arzneimittels oder eines Wirkstoffs in den Suchergebnissen und den Vergleichslisten der elektronischen Verordnungsprogramme soll das genehmigte Schulungsmaterial sowie ein aktueller Rote-Hand-Brief spätestens nach 14 Tagen angezeigt werden, sofern die entsprechenden verfügbar sind. Rote-Hand Briefe sind außerdem fortlaufend zu archivieren. Die Verordnung soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten. © fos/aerzteblatt.de

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