Vermischtes
Baden-Württemberg: Pflegekammergründung nimmt Fahrt auf
Mittwoch, 21. Dezember 2022
Stuttgart – Dass mit der heute vom Kabinett in Baden-Württemberg per Umlaufbeschluss freigegebenen Anhörung eines Pflegekammer-Gesetzentwurfs wieder Fahrt in die Gründung einer Landespflegekammer kommt, wird vom Landespflegerat Baden-Württemberg (LPR BW) begrüßt.
„Wir sehen den Willen der Politik, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und freuen uns, dass es noch in diesem Jahr geklappt hat“, sagte die Vorsitzende des Landespflegerates Susanne Scheck.
Der Landespflegerat hat jetzt, ähnlich wie andere Akteure, sechs Wochen Zeit, schriftlich Stellung zu dem Gesetzestext zu beziehen. Einzelne Kritikpunkte gibt es seitens des LPR noch. „Es dürfte jedem klar sein, dass 18 Monate sehr kurz sind, um 60 Prozent der Pflegekräfte zu registrieren“, erklärte Scheck.
Da Baden-Württemberg ein Flächenland ist, werde es nötig, in die Einrichtungen und Kliniken vor Ort zu gehen, um die Beschäftigten in der Pflege direkt anzusprechen und mit ihnen in die Diskussion zu gehen. Bei knapp 110.000 potenziell Wahlberechtigten eine „Mammutaufgabe“ für alle ehrenamtlichen Helfer des Gründungsausschusses – vor allem in der kurzen Zeit.
Zudem kritisiert Scheck das sogenannte 60-Prozent-Quroum. „Wir sind auch für eine demokratische Legitimation der Pflegekammer. Doch dazu hätte auch eine Mehrheit von 51 Prozent ausgereicht, die sich für die Kammer ausspricht und das Wahlrecht in Anspruch nimmt.“
Erwartbaren Widerstand gegen die Pflegekammer werde man begegnen, indem man von Anfang an transparent den Skeptikern die Stirn biete und in einem „guten und vertrauensvollen Diskurs“ versuche, allen die Vorteile einer Pflegekammer aufzuzeigen.
Der Landespflegerat ruft seine Mitglieder auf, das Beteiligungsportal der Regierung zu nutzen und sich dort auch öffentlich zur Pflegekammer zu positionieren. Die Vorsitzende des LPR rechnet fest damit, dass „spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2023“ der Gründungsausschuss an den Start gehen kann. © EB/aha/aerzteblatt.de

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