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Politik

GKV-Spitzenverband: Gesetz zur Neuordnung der UPD widerspricht Koalitionsvertrag

Mittwoch, 21. Dezember 2022

/Maybaum

Berlin – Den heutigen Kabinettsbeschluss zur Errichtung einer Unabhängigen Patentenberatung Deutschland (UPD) als Stiftung des GKV-Spitzenverbandes sehen die Krankenkassen kritisch.

„In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren. Das kann man als ergänzendes Beratungsangebot zur umfassenden und qualifizierten Beratung durch die Kranken- und Pflegekassen politisch gut vertreten“, sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Allerdings widerspreche der Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch „komplett dieser Zielsetzung“. Der Regelungsentwurf sehe insbesondere einen Zwang zur Finanzierung der UPD fast vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung, zu einem kleinen Teil durch die private Krankenversicherung, vor.

„Diese Absicht liegt inhaltlich konträr zum Koalitionsvertrag und begegnet erheblichen verfassungs­rechtlichen Bedenken, wie sie auch schon in mehreren Anhörungen im Bundestag dargelegt wurden“, betonte Kiefer.

Bereits Ende November hatte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes die Pläne der Bundesregierung zur rechtlichen Neuordnung der UPD abgelehnt. Die politisch gewollte ergänzende Beratung durch die UPD stelle eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar und sei folglich aus Steuermitteln zu finanzieren.

Deshalb fordert der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes die Bundesregierung auf, ihre gesamtge­sellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und die Zweckentfremdung von Beitragsmitteln zu beenden.

Die von der Regierung geplante verpflichtende Finanzierung durch die GKV sei verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig, da das vorgesehene Beratungsangebot der UPD auf sämtliche gesundheitliche und gesundheits­rechtliche Fragen ausgerichtet sein soll – unabhängig vom Inhalt des Versicherungsumfangs in der GKV.

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung will die UPD auf eine neue Grundlage stellen. Dazu soll vom GKV-Spitzenverband eine Stiftung errichtet werden, wie aus dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervorgeht. Die Stiftung soll demnach 2024 ihre Arbeit aufnehmen und jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung haben – zu 93 Prozent finanziert von der GKV und zu sieben Prozent von den privaten Kassen. © afp/aha/aerzteblatt.de

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