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Infektionswelle: Hausärzteverband plädiert für Entlastung der Arztpraxen

Donnerstag, 22. Dezember 2022

/dpa

Berlin – Der Deutsche Hausärzteverband fordert Sofortmaßnahmen zur Entlastung von Arztpraxen. Die seien angesichts der aktuellen starken Welle von Coronainfektionen notwendig, um die Versorgung sicherstellen zu können, teilte der Verband heute mit.

Die Inzidenz von Infektionen mit SARS-CoV-2 ist weiterhin sehr hoch und belastet Arztpraxen bundesweit. „Die Hausarztpraxen sind aktuell extrem ausgelastet. „Wir brauchen dringend Sofortmaßnahmen zur Entlastung und Stärkung der hausärztlichen Versorgung, vergleichbar mit denen, die während der Corona-Pandemie von der Politik ergriffen wurden“, erklärte heute Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. „Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren, sonst wird es immer schwieriger, eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten.“

Der Verband fordere deshalb insbesondere drei Maßnahmen: Eine besondere Förderung, Krankmeldungen für Kinder ohne ärztliches Attest sowie eine Anhebung der Vergütung für telefonische Krankschreibungen.

Ähnlich wie es bereits während früherer Phasen der Coronapandemie gehandhabt wurde, sollten Hausärztinnen und Hausärzte Versorgungsleistungen, die sie zur Bewältigung der aktuellen Infektionswelle erbringen, vollständig extrabudgetär vergütet bekommen, fordert der Verband. Zu diesen leisten zählen demnach insbesondere die Versorgung von Patien­tinnen und Patienten mit RSV, Influenza und Corona.

Dies müsse sowohl für Leistungen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen gelten, die zu einem relevanten Teil von Hausärztinnen und Hausärzten gestemmt werden, als auch für Leistungen zur Versorgung von Erwachsenen.

Die Versorgung der aktuell sehr großen Infektionswelle sei derzeit nicht in der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) abgebildet. Daher dürfe die extrabudgetäre Vergütung nicht bereinigt werden.

Weiterhin sei es mit Blick auf das aktuell hohe Patientenaufkommen realitätsfern, dass Eltern von erkrankten Kindern derzeit ab dem ersten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber beziehungsweise der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Das belaste Hausärzte und Familien gleichermaßen.

„Es sollte kurzfristig eine Regelung geschaffen werden, die eine Krankmeldung von Kindern ohne ärztliches Attest für mindestens drei Tage ermöglicht“, fordert der Verband deshalb.

Eine spürbare Entlastung für die Praxen sei hingegen die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung – sofern eine persönliche ärztliche Konsultation aus medizinischer Sicht nicht zwingend erforderlich ist.

Allerdings werde das Ausstellen einer telefonischen Krankschreibung derzeit schlechter vergütet als das Ausstellen einer Krankschreibung nach persönlicher Konsul­tation in der Praxis. Der Hausärzteverband fordert deshalb, die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung mit denen einer Krankschreibung nach persönlicher Konsultation gleichzustellen, wie es während der Pandemie bereits gehandhabt wurde.

So könne sichergestellt werden, dass Hausärztinnen und Hausärzte, die telefonische Krankschreibungen ausstellen, nicht finanziell schlechter gestellt werden.

„Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen würden kurzfristig wirken und die Belastung in den Praxen spürbar reduzieren. Gleichzeitig würden gezielt die Praxen gestärkt werden, die die Versorgung der Bevölkerung unter enormem persönlichen Einsatz tagtäglich sicherstellen“, erklärt dazu Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes. „Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass sie nicht immer nur auf die Situation in den Krankenhäusern schauen, sondern endlich auch den niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten unter die Arme greifen.“

Gleichzeitig müsse die aktuelle Situation die Politik wachrütteln: Diese müsse verstehen, dass neben den Sofortmaßnahmen auch langfristige Konzepte benötigt werden, wie die hausärztliche Versorgung gestärkt werden kann. „Ansonsten wird die Situation von Jahr zu Jahr angespannter“, warnt Buhlinger-Göpfarth. © EB/lau/aerzteblatt.de

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