Vermischtes
Bericht: Coronapandemie verursacht deutlich mehr gemeldete Berufskrankheiten
Freitag, 23. Dezember 2022
München – Durch die Coronapandemie ist die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten in Deutschland einem Medienbericht zufolge zuletzt deutlich gestiegen. Etwa fünfmal so viele Menschen wie in einem normalen Halbjahr vor der Pandemie hätten in den ersten sechs Monaten in diesem Jahr eine Berufserkrankung angezeigt, berichtet die Süddeutsche Zeitung von heute. Die Zeitung beruft sich auf Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Dachverband der Unfallversicherungsträger.
Dem Bericht zufolge haben mittlerweile mehr als 530.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihre Coronainfektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gemeldet.
Viele Anzeigen kämen von Pflegekräften, Ärzten und Erziehern. Sie müssen laut der Süddeutschen Zeitung weniger Beweise bringen, damit ihre Infektion als Berufskrankheit anerkannt wird. Es werde davon ausgegangen, dass sie auf der Arbeit häufig mit dem Virus in Kontakt kommen.
Etwa 70 Prozent dieser Anträge seien bereits positiv beschieden worden. In anderen Berufen stehen die Chancen laut dem Zeitungsbericht schlechter.
Wer davon ausgehe, sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus infiziert zu haben, müsse konkret belegen, von wem die Ansteckung erfolgt sei. Von diesen Anzeigen seien bislang nur etwa ein Drittel anerkannt worden.
Gegen einen abgelehnten Antrag vorzugehen sei schwierig, kritisieren die drei unabhängigen Beratungsstellen für Berufskrankheiten in Deutschland in der SZ.
Es gebe zudem keine klaren Regeln für die Ermittler, heißt es in einem Brandbrief der von Bremen, Hamburg und Berlin finanzierten Beratungsstellen, berichtet die SZ gemeinsam mit NDR und WDR.
Die Anerkennung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall dürfe nicht abgelehnt werden, „nur, weil Beweismittel, die die Arbeitgebenden in zumutbarer Weise erheben, beziehungsweise zur Verfügung stellen können, nicht ermittelt werden“, sagte die Berliner Arbeitssenatorin Katja Kipping (Linke), deren Haus die Berliner Beratungsstelle finanziert, laut des Berichts.
Auch die Berichterstatterin für Arbeitnehmerrechte für die Grünen im Bundestag, Beate Müller-Gemmeke, fordert der SZ zufolge „ein Mindestmaß an Unterlagen, die gesichtet werden müssen“. Nur so könne man den betroffenen Beschäftigten wirklich gerecht werden.
Dem Medienbericht zufolge hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die vorgeschlagenen Änderungen in einer Antwort an Kipping abgelehnt. Nur weil ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht ausreichend schütze, etwa vor einer Coronainfektion, dürfe dies nicht die Chancen auf eine Anerkennung als Berufskrankheit erhöhen. Würden die Forderungen umgesetzt, müssten praktisch alle Anzeigen anerkannt werden, schreibt das Ministerium laut dem Bericht. © afp/aerzteblatt.de

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