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KBV drängt auf rasche Anpassung der Psychotherapie­vergütung

Freitag, 23. Dezember 2022

/Lightfield Studios, stockadobecom

Berlin – Auf eine rasche Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen drängt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Hintergrund ist die Vorgabe des Bundessozialgerichts (BSG), die Angemessenheit der Bewertung regelmäßig zu überprüfen. Dies sollte jetzt rasch erfolgen, nachdem die Datenanalyse des Statistischen Bundesamtes vorliegt, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.

Bei der Überprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird untersucht, ob die Höhe angemessen ist – zum Vergleich wird jeweils die Honorarentwicklung von Arztgruppen mit einer ähnlichen Kostenstruktur herangezogen. Eine solche Überprüfung soll immer dann erfolgen, wenn neue Daten vorliegen. Das Statistische Bundesamt hatte seine letzte Kostenstrukturanalyse im Dezember 2021 veröffentlicht. Das Institut des Bewertungsausschusses beantragte daraufhin beim Bundesamt eine Analyse der Daten. Die Ergebnisse liegen seit September vor.

Der durch die aufwendige Datenaufbereitung entstandene Zeitverlust dürfe nicht durch weitere Grundsatz- und Detaildiskussionen zum Bewertungsverfahren vergrößert werden, so der Standpunkt der KBV.

Sie will erreichen, dass der Bewertungsausschuss die Höhe der Vergütung entsprechend der gesetzlichen und richterlichen Vorgaben noch im ersten Quartal des neuen Jahres festlegt – rückwirkend zum dritten oder vierten Quartal 2022.

Einen entsprechenden Ankündigungsbeschluss sollte der Bewertungsausschuss auf Antrag der KBV in seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 verabschieden. Die Krankenkassen hätten dies gestern abgelehnt, so die KBV. Ein Nein sei auch vom Erweiterten Bewertungsausschuss gekommen, der kurzfristig eingeschaltet wurde. © EB/aha/aerzteblatt.de

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