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Politik

Neues IQWiG Methodenpapier: Kosten-Nutzen-­Bewertung überarbeitet

Donnerstag, 29. Dezember 2022

/Olivier Le Moal, stock.adobe.com

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat eine neue Version seiner „Allgemeinen Methoden“ vorgestellt. Darin legt das Institut dar, mit welchen wissenschaftlichen Instrumenten es seine Gutachten erstellt.

Grundsätzlich überarbeitet wurden in der jetzt vorliegenden Version 7.0 des Methodenpapiers die Kosten-Nutzen-Bewertung medizinischer Interventionen.

Dieses Instrument kann seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 zur Orientierung bei der Preisfindung neuer Arzneimittel eingesetzt werden, wenn die frühe Nutzenbewertung abgeschlossen und die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmen gescheitert sind.

„Angesichts immer höherer Preise für neue patentgeschützte Arzneimittel will das Institut jetzt auch kurzfristig in der Lage sein, Aufträge für eine Kosten-Nutzen-Bewertung in angemessener Zeit zu bearbeiten“, erläuterte der IQWiG-Leiter Jürgen Windeler.

Neu im Methodenpapier sind zudem Abschnitte zum Vorgehen, wenn das IQWiG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer sogenannten anwendungsbegleitenden Datenerhebung beauftragt wird.

Hintergrund ist, dass der G-BA seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittel­versorgung im Jahr 2019 bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen vom Hersteller eine solche Datenerhebung einschließlich Auswertung fordern kann, um zusätzliche Daten für die Quantifizierung des Zusatznutzens zu generieren. Das IQWiG leistet dann die hierfür erforderliche methodische Zuarbeit.

Das Institut hat zudem unter anderem die Kapitel zur evidenzbasierten Medizin und zu diagnostischen Verfahren grundlegend überarbeitet. Interessierte können bis zum 31. Januar Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Methodenpapiers einreichen. © hil/aerzteblatt.de

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