Vermischtes
Lieferkettengesetz: Industrieverband mahnt Nachbesserungsbedarf an
Mittwoch, 28. Dezember 2022
Berlin – Der deutsche Industrieverband für Optik sowie Analysen- und Medizintechnik SPECTARIS begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz anstrebt, international mehr Verantwortung für die Themen Menschenrechte und Umweltschutz zu übernehmen. Allerdings bestehe „weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf“.
Am 1. Januar 2023 tritt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Dazu sagte Ulrich Krauss, Vorsitzender von SPECTARIS, es sei „bedenklich, dass allein die Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten tragen und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über die Maßen vom bürokratischen Aufwand betroffen sind“.
Unternehmen könnten alleine keinen internationalen Standard setzen, das gehe nur mit staatlicher Unterstützung. „Die Wirkung des Gesetzes wird verpuffen, wenn die Bundesregierung nicht auch selbst auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards in den Sourcing-Staaten hinwirkt.
Sie kann dies mit entwicklungspolitischen Anreizen verbinden und damit vermeiden, dass der Tiger zahnlos bleibt und nicht mehr als eine weitere Berichtspflicht entsteht“, betonte Krauss.
Die Politik müsse auch die schwierige Lage von kleinen und mittelständischen Unternehmen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz „anerkennen und gegensteuern“. So sei der relative Verwaltungsaufwand von KMU größer ist als bei größeren Unternehmen.
Darüber hinaus könnten KMU aufgrund des großen administrativen Aufwands unter den strengen vertraglichen Nachweisverpflichtungen leiden, die ihnen von großen Firmenkunden auferlegt werden, ohne dass sie selbst originär vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sind.
Bereits jetzt würden sich kleine und mittlere Unternehmen als Teil der Lieferketten von großen Unternehmen mit vielseitigen Nachweis- und Berichtspflichten und einem entsprechenden administrativen Aufwand konfrontiert sehen, warnte Krauss. Diesen Umständen müsse die Bundesregierung durch weitere Unterstützungsangebote und Ausnahmeregelungen Rechnung tragen. © EB/aha/aerzteblatt.de

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