Politik
Ampel will bei Leistungsanspruch für Kryokonservierung nachsteuern
Dienstag, 10. Januar 2023
Berlin – Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will bei den gesetzlichen Vorgaben für die Kryokonservierung offenbar beim Leistungsanspruch nachsteuern und diesen modernisieren. Das geht aus einer Sortierung für die beiden ersten Versorgungsgesetze aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Was bei der Kryokonservierung genau geplant ist, steht aber noch nicht fest. Es lägen noch keine Details dazu vor, hieß es auf Anfrage aus dem Ministerium. Die Kryokonservierung ist seit dem vergangenen Jahr eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Sie greift für Patienten, die eine Behandlung erhalten, die möglicherweise keimzellschädigend ist. Dies ist zum Beispiel bei verschiedenen Strahlen- oder Chemotherapien der Fall. Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann seitdem auch ganzes Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden.
Die operative Entnahme von Eierstockgewebe kommt für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr infrage. Noch keine Regelung gibt es für junge Mädchen, bei denen die Regelblutung noch nicht eingesetzt hat. Kritik kam damals etwa von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. Sie monierte die ablehnende Haltung der Stimmenmehrheit des G-BA bei Mädchen vor der Pubertät.
Die Kryokonservierung findet sich gemeinsam mit dem Thema Künstliche Befruchtung in der Übersicht für das Versorgungsgesetz II. Bei der künstlichen Befruchtung will das Ministerium den Koalitionsvertrag umsetzen. Der sieht vor, dass ungewollt Kinderlose besser unterstützt werden sollen.
Künstliche Befruchtung soll nach Vorstellung von SPD, Grünen und FDP „diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein“. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen soll überprüft werden. Der Bund will laut Koalitionsvertrag 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung tragen.
Geplant ist, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik sollen übernommen werden. Darüber hinaus will die Ampel klarstellen, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal seien und lassen den „elektiven Single-Embryo-Transfer“ zu.
Details sind der Übersicht zu den Versorgungsgesetzen I und II auch bei allen anderen Punkten nicht zu entnehmen. Das gilt etwa auch für das Thema Clearingstellen, das im Versorgungsgesetz II angegangen werden soll. Dazu heißt es lediglich, Zielsetzung sei die Erleichterung des Zugangs zur medizinischen Versorgung für betroffene Personengruppen.
Neun Themenfelder hat das Ministerium für das Versorgungsgesetz I aufgelistet. Dazu gehören etwa die Etablierung von Gesundheitskiosken und eine Stärkung von Gesundheitsregionen und Gesundheitszentren sowie eine Erleichterung für die Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).
Darüber hinaus stehen unter anderem die Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (etwa die Stärkung der Stimme der Pflege im G-BA und der Patientenvertretung), mehr Transparenz bei der Servicequalität der Krankenkassen sowie mehr Rechte der Länder in den Zulassungsausschüssen der Ärzte auf der Agenda.
Ebenso aufgelistet ist die Beschleunigung der Vergabe von Arztterminen. Zielsetzung sei die finanzielle Förderung von alternativen Terminvermittlungsangeboten, wie es in der Übersicht heißt.
Beim Versorgungsgesetz II sind es zehn. Aufgeführt sind neben Kryokonservierung und Künstliche Befruchtung sowie Clearingstellen die Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, der Direktzugang für Heilmittelerbringer, die Weiterentwicklung von Regeln für MVZ sowie Regeln für im Krankenhaus tätige Hebammen, um auch ambulant tätig zu werden.
„Die Gesetze befinden sich derzeit in internen Abstimmungen. Details und eine Konkretisierung des Zeitplans bleiben abzuwarten“, hieß es auf Nachfrage beim Ministerium. © may/cmk/aerzteblatt.de

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