Vermischtes
Zuzahlungsbefreiung nur bei jedem fünften Rabattarzneimittel
Donnerstag, 12. Januar 2023
Berlin – Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist für gesetzlich krankenversicherte Patienten von der Zuzahlung in der Apotheke befreit. Auf entsprechende Berechnungen verwies heute der Deutsche Apothekerverband (DAV). Demnach sind 5.848 von 26.451 Rabattarzneimitteln (22,1 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit.
Wie der DAV betonte, hätten die Krankenkassen im Jahr 2021 5,1 Milliarden Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart sowie weitere 2,3 Milliarden Euro durch die Zuzahlungen der Versicherten.
„Die Krankenkassen sparen Jahr für Jahr immer mehr Geld ein – durch Rabatte von den Herstellern, durch Zuzahlungen von den Versicherten und demnächst auch noch durch höhere Abschläge vom Apothekenhonorar“, sagte Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des DAV. Aus Sicht des Verbandes sollten die Kassen Patienten von „unangebrachten gesetzlichen Zuzahlungen“ befreien.
Zudem sollten die Krankenkassen angesichts der vielfachen Lieferengpässe der vergangenen Monate ihre Rabattverträge immer mit mehreren Herstellern mit unterschiedlichen Wirkstoffproduzenten abschließen. Wenn Lieferengpässe nicht gänzlich vermieden werden können, müsse wenigstens das Management der Lieferengpässe in den Apotheken vereinfacht und erleichtert werden.
„Wir brauchen eine Verstetigung der Pandemie-bedingten Austauschregeln durch den Gesetzgeber, um auch nach April die Patientinnen und Patienten unkompliziert und unbürokratisch adäquat versorgen zu können“, sagte Groeneveld.
Die Ausnahmeregel, die den Austausch von nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln gegen tatsächlich lieferbare Ersatzmedikamente mit demselben Wirkstoff erleichtern, gelte nur noch bis April 2023. © EB/aerzteblatt.de

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