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Politik

Maskenpflicht im Fernverkehr fällt zum 2. Februar

Freitag, 13. Januar 2023

/picture alliance, Daniel Kubirski

Berlin – Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesund­heits­minister Karl Lauterbach (SPD) heute mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverord­nung ganz oder teilweise aussetzen.

„Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagte Lauterbach heute vor Journalisten in Berlin. Die Krankheit dürfe durch diese Schritte aber nicht verharmlost werden.

Insgesamt habe sich die Pandemielage stabilisiert und gehe in Deutschland in die endemische Phase über, so Lauterbach. „Die uns beratenden Experten gehen nicht mehr davon aus, dass es noch mal zu einer großen, zu einer schwere Winterwelle kommen wird“, sagte der SPD-Politiker.

Es sei zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht zu erwarten, dass besonders gefährliche Virusvarianten Deutschland in den nächsten Wochen und Monaten erreichen könnten – man beobachte die Situation aber genau, betonte Lauterbach.

Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundes­regierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernver­kehr eigentlich bis zum 7. April andauern.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte vorgestern, das Ende müsse „so schnell wie möglich“ kommen, und verwies auch auf Belastungen für das Bahnpersonal aufgrund der Kontrolle der Coronamaß­nahmen. Auch die Deutsche Bahn sprach sich diese Woche für ein baldiges Ende der Maskenpflicht im Fern­verkehr aus. Ähnlich wie im Luftverkehr solle auch in den Fernzügen auf Freiwilligkeit gesetzt werden, hieß es.

Lauterbach hatte ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen zuletzt nicht ausgeschlossen. „Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen“, hatte der SPD-Politiker dem Stern gesagt, ohne sich auf ein Datum festzulegen. Heute appellierte der Minister an die Bevölkerung, „weiter in Innenräumen und auch in Zügen freiwillig Maske zu tragen, wenn man sich und andere schützen möchte“.

Das absehbare Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln trifft auf Zustimmung. „Weiterhin Un­terschiede zu haben, wäre einfach nicht mehr vermittelbar“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, der Rheinischen Post. Eigenverantwortlich könne jeder für sich entscheiden, ob er Maske tragen wolle. Gaß appellierte an die Menschen, bei Krankheitssymptomen Maske zu tragen oder am besten daheim zu bleiben.

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein be­reits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württem­berg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats. Auch in Hamburg, dem Saarland und Nord­rhein-Westfalen soll sie fallen.

Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht nun lediglich noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

Lauterbach machte erneut deutlich, dass er eine vorgegebene Isolation für Coronainfizierte weiterhin für notwendig hält – auch mit Blick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die entsprechende Empfehlung dazu bleibe bestehen. Mehrere Bundesländer haben die Isolationspflicht bereits beendet.

Auch nach dem Ende der Isolationspflicht sollten Erkrankte zuhause bleiben, fordert der Marburger Bund in Niedersachsen. Die Ärztevereinigung warnte vor einem sorglosen Umgang mit dem Virus, der den Schutz von Risikogruppen und medizinischem Personal sowie die Belastung der Krankenhäuser ignoriere.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach sich heute für eine rasche Aufhebung aller weiteren Coronaschutzmaßnahmen aus. „Die Pandemie mit ihren Einschränkungen ist die Ausnahme, Freiheit ist die Regel“, sagte Buschmann. Es sei daher „richtig und überfällig, dass wir zum 2. Februar aus der Maskenpflicht im Fernverkehr aussteigen“. Grundrechtseingriffe müssten immer gut begründet sein. © dpa/aha/aerzteblatt.de

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