Politik
Neue GOÄ mit kalkulierten Preisen an Lauterbach übergeben
Freitag, 20. Januar 2023
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft gestern Abend in Berlin die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) mit erstmals neu kalkulierten Preisen symbolisch an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) übergeben.
Der Minister erhielt gestern Abend vor mehreren Hundert geladenen Gästen im Berliner KaDeWe einen USB-Stick. Darauf sei „die GOÄneu“ mit „einseitig von der Ärzteschaft kalkulierten Preisen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Man befinde sich darüber weiterhin mit dem PKV-Verband im Dialog.
Die BÄK erhöht damit den Druck auf Lauterbach, bei der GOÄ tätig zu werden. Der Minister hat das bisher mit Verweis auf den Koalitionsvertrag der Ampel abgelehnt. Lauterbach (SPD) hatte in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt klargemacht, dass er eine Umsetzung der GOÄneu für unwahrscheinlich hält. Er erläuterte damals, es dürfe keine Verschiebung des Verhältnisses von privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) geben. Weiter ausgeführt hatte der Minister das nicht.
Reinhardt betonte gestern Abend, er könne die Ansicht Lauterbachs, dieser könne keine neue GOÄ erlassen, weil es ein Ungleichgewicht zwischen PKV und GKV schaffe und das Vorhaben nicht im Koalitionsvertrag verankert sei, nicht teilen. Handle Lauterbach nicht, dann lasse er die PKV „im Innovationsstau verhungern“, während der Einheitliche Bewertungsmaßstab der GKV sich in einem kontinuierlichen Prozess befinde.
„Insofern sind Sie aufgefordert und verpflichtet als Verordnungsgeber eine neue Gebührenordnung zu erlassen“, sagte Reinhardt an die Adresse des Ministers. Lauterbach könne sich darauf verlassen, dass die BÄK am Thema dran bleibe und nicht nachlassen werde.
Formal hatte die Bundesärztekammer den Vorschlag mit den ärzteseitig kalkulierten Preisen bereits Anfang des Jahres an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt. Die GOÄneu enthält mehr als 5.500 Gebührenordnungsziffern, die die BÄK gemeinsam mit Fachverbänden erarbeitet hat. Die arzteigene GOÄ ist noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmt.
Deutsches Ärzteblatt print
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- Interview mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Minister skeptisch bei neuer GOÄ
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Dass die derzeit geltende GOÄ nicht mehr zeitgemäß ist, hatte zuletzt selbst das BMG eingeräumt. Im August des vergangenen Jahres hatte das Ministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag erklärt, dass die GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde.
Dieses sei „unbestritten“ und es gelte sowohl in Bezug auf die Leistungsbeschreibungen als auch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistungen, hieß es. Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen hatten die Delegierten das BMG im vergangenen Jahr aufgefordert, sich unverzüglich mit dem vorliegenden Entwurf einer novellierten GOÄ zu befassen.
Reinhardt hatte Lauterbach zur Eröffnung des Ärztetags in Bremen bereits ein persönliches Exemplar der neuen GOÄ mit Paragrafenteil und die Leistungsbeschreibungen überreicht, damals aber noch ohne hinterlegte Preise.
Die Gebührenordnung steht schon lange in der Kritik, da sie im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1982 stammt und 1996 lediglich teilnovelliert wurde. Reinhardt hatte im Deutschen Ärzteblatt kritisiert, die GOÄ sei völlig veraltet und bilde weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
„Bei allem Verständnis dafür, dass in dieser Legislaturperiode viele weitere wichtige gesundheitspolitische Strukturreformen angegangen werden müssen, gehört auch die GOÄ-Novelle der Gebührenordnung für Ärzte zwingend auf die Agenda des Bundesgesundheitsministeriums“, sagte er. © may/mis/aerzteblatt.de

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