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Politik

Arztpraxen: Bayern hebt Maskenpflicht für Beschäftigte auf, Debatte geht weiter

Donnerstag, 19. Januar 2023

/ISOK-photography, stock.adobe.com

München – Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemein­schaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) heute mitteilte.

Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Masken­pflicht unter anderen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April.

Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden zu lassen, am besten ab Februar. „Die Entwicklung bei der Coronapandemie ist erfreulich“, sagte Holetschek. Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. „Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt“, betonte er.

„Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen“, sagte der Minister. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“

Die Diskussion um ein Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen geht damit auch nach der Absage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die er gestern getätigt hat, weiter. In einer Stellungnahme empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachge­sell­schaften (AWMF) der Politik frei­willige Regelungen zum Tragen von Masken in stationären Pflegeeinrichtungen, Kran­kenhäusern und Praxen anzustreben.

„Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie mit fallender Zahl von schweren Infektionsverläufen und fehlender Überlastung unseres Gesundheitssystems halten wir jedwede (mit Sanktionen verstärkte) Maskenpflicht im öffentlichen Bereich oder im Krankenhaus für kritisch fragwürdig“, heißt es darin.

Zahlreiche Fachgesellschaften unterstützen diese Haltung, unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Chi­rur­gie, die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene.

Gleichwohl sorgen sich die AWMF und die Fachgesellschaften um Risikopersonen und raten dazu, dass diese im öffentlichen Raum zum Eigenschutz Masken tragen sollten.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürworten ein Ende der Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine gene­relle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt kürzlich.

Praxen sollten über eine Maskenpflicht selbst entscheiden, schrieb die KBV in einer Stellungnahme. „Die Aus­gangslage beim Augenarzt oder beim Psychotherapeuten ist eine andere, als zum Beispiel in einer Infekti­ons­sprechstunde beim HNO-Arzt oder Hausarzt“, hieß es aus der KBV.

Lauterbach übte heute erneut Kritik. „In Bayern kann es jetzt passieren, dass ein infizierter asymptomatischer Arzt viele alte oder chronisch kranke Patienten infiziert. Weil er keine Maske trägt“, schrieb Lauterbach auf Twitter. Für dieses Risiko seien die Fallzahlen im Moment noch zu hoch. © dpa/hil/aerzteblatt.de

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