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Politik

Arbeitschutz­verordnung für Corona soll Anfang Februar fallen

Donnerstag, 19. Januar 2023

/kamonrat, stock.adobe.com

Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona­an­ste­ckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor, der heute in Berlin bekannt wur­de.

Begründet wird der Schritt „mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus“ und den „allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens“. Daher seien „aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich“.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werde aufgehoben. Die Coronaarbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden.

Demnach müssen Ar­beitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prü­fen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.

Ebenfalls am 2. Februar dieses Jahres soll die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr fallen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche angekündigt und darauf verwiesen, dass sich die Pandemielage stabilisiert habe. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverord­nung ganz oder teilweise aussetzen.

Zur Aufhebung der Coronaarbeitschutzverordnung heißt es, „an die Stelle verbindlicher Vorgaben zum be­trieb­lichen Infektionsschutz werden unverbindliche Empfehlungen treten, die Betriebe und Verwaltungen im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche in die Lage versetzen, praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umsetzen zu können“. © dpa/aerzteblatt.de

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