Politik
Zeitplan für Krankenhausreform liegt vor
Donnerstag, 19. Januar 2023
Berlin – Für die Erarbeitung der geplanten Krankenhausreform haben sich Bund und Länder auf einen Zeitplan geeinigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Anfang Januar gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf Bundesländerebene bereits angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf bis zur Sommerpause 2023 vorlegen zu wollen.
In einem Arbeits- und Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, wird das Ministerium nun konkreter. Die Bund-Länder-Gruppe, bestehend aus den Gesundheitsministerinnen und -ministern und den Regierungsfraktionen, wollen sich künftig monatlich zur Planung der Reform treffen.
Grundlage der gemeinsamen Erarbeitung bieten die Vorschläge der Regierungskommission Krankenhaus, die ihre Ideen Anfang Dezember 2022 vorgestellt hatte. Die Empfehlungen werden als „grundsätzlich geeignete Grundlage für die Diskussion angesehen“, heißt es in dem Papier. Diese Formulierung lässt allerdings vermuten, dass sich die Vorstellungen der Beteiligten teils deutlich unterscheiden.
Auch nach dem Auftaktgespräch zwischen Bund und Ländern Anfang Januar machten die Länder deutlich, dass sie die Verantwortung und Entscheidungshoheit über die jeweilige Krankenhausplanung behalten wollen.
Öffnungsklauseln für Länder sind im Gespräch
Ende Februar ist dem BMG-Papier zufolge die nächste Bund-Länder-Runde geplant. Auf der Agenda steht zunächst die Definition der geplanten Krankenhausversorgungsstufen. Im Arbeitsplan heißt es, dass insbesondere der Grad der Verbindlichkeit der Stufendefinition sowie Opt-out-Möglichkeiten und Öffnungsklauseln für die Länder geklärt werden müssen.
Auch mögliche Sonderregeln für Fachkliniken sowie die Dauer und Ausgestaltung der Konvergenzphase, die der Regierungskommission zufolge fünf Jahre dauern soll, werden Ende Februar diskutiert.
Insbesondere von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) aber auch aus der Ärzteschaft in Nordrhein-Westfalen kam bereits im Vorfeld Kritik an der geplanten Einführung der festen Versorgungslevel. Die starren Stufen würden regionale Bedürfnisse verhindern, so die KGNW.
Auch die geplante Einführung der Leistungsgruppen werden laut Zeitplan Ende März in der Bund-Länder-Runde behandelt. Hier müssen insbesondere die Zahl der Gruppen, die Zuordnung der Vorhaltevergütung, die Zuständigkeit für die Festlegung der Strukturanforderungen oder die Verbindlichkeit für die Länder geklärt werden. Die Regierungskommission plädiert für die Einführung von 128 Leistungsgruppen.
Fünf Bund-Länder-Runden bis Ende Juni geplant
Bund und Länder werden sich außerdem mit den geplanten Vorhaltepauschalen und damit auch einer Neustrukturierung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) beschäftigen. Knackpunkt wird auch die geplante Stufe 1i werden, die grundversorgende Krankenhäuser quasi zu ambulanten Versorgungszentren umwandeln soll. Bei allen Themen soll dabei auf „eine möglichst bürokratiearme Umsetzung und die praktische Vollziehbarkeit der Regelungen“ geachtet werden, heißt es weiter.
Das fünfte und letzte Treffen der Bund-Länder-Runde ist für Ende Juni geplant. Der gemeinsame Vorschlag für eine bundesweite Krankenhausreform soll anschließend vom BMG über die Sommerpause zu einem Gesetzentwurf weiterentwickelt und den Ländern im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt werden.
Im September 2023 soll das parlamentarische Verfahren mit dem Kabinettsbeschluss starten. Im Dezember 2023 soll das zustimmungsbedürftige Gesetzgebungsverfahren dem Zeitplan zufolge abgeschlossen sein, so dass die Reform möglichst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
Neben der Hauptabstimmungsrunde zwischen Bund und Ländern gebe es zudem vorbereitende Runden zur fachlichen Erarbeitung der Reform, heißt es im Arbeitspapier. So wird eine Fach-Arbeitsgruppe (AG) auf der Arbeitsebene der Regierungsfraktionen sowie Fachbeamtinnen und -beamte des BMG und aller Länder gebildet. Diese AG soll wöchentlich tagen.
Außerdem gibt es einen Koordinierungskreis, der jeweils kurz vor den Bund-Länder-Runden tagen soll. Dieser besteht aus Vertretern des Bundes (Regierungsfraktionen und BMG) und der Länder, darunter Baden-Württemberg als aktuelles Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz sowie der Koordinierungssprecher der SPD- und CDU-geführten Bundesländer. © cmk/aerzteblatt.de

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