Politik
Krankenkassen stocken Budget für Versorgung kranker Kinder auf
Montag, 23. Januar 2023
Berlin – Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wird für dieses Jahr um 49 Millionen Euro aufgestockt. Ziel ist es, mit dem zusätzlichen Geld die Versorgung von Kindern kurzfristig finanziell besser zu vergüten – auch rückwirkend. Darauf haben sich heute GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss verständigt.
Wie die KBV jetzt bekanntgab, werden damit nicht nur Kinder- und Jugendärzte, sondern auch Hausärzte, HNO-Ärzte, Pneumologen sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen unterstützt.
Diese sollen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 jeweils einen Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale von etwa 7,50 (65 Punkte). Voraussetzung ist, dass das jeweilige Kind wegen einer Atemwegserkrankung in der Praxis behandelt worden ist.
KBV und GKV-Spitzenverband setzen mit der kurzfristigen finanziellen Unterstützung eine Forderung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) um. Dieser hatte die Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses im Dezember des vergangenen Jahres aufgerufen, für eine kurzfristige Verbesserung der Vergütung vor allem der Kinder- und Jugendärzte zu sorgen.
In einem Schreiben schlug der Minister damals vor, die zusätzliche Vergütung als nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingen Behandlungsbedarfs innerhalb der begrenzten MGV vorzusehen. Das Ministerium zeigte sich auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes zufrieden mit der Verständigung.
Der Beschluss des Bewertungsausschusses sei „zu begrüßen“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Sie wies zugleich darauf hin, dass dieser vom BMG lediglich in rechtlicher Hinsicht geprüft werde. „In die fachliche Autonomie des Bewertungsausschusses fällt die Bewertung der Höhe der zusätzlichen Vergütungen für Kinder mit Atemwegsinfektionen und der zeitliche Umfang.“
Lauterbach hatte den Kinder- und Jugendärzten darüber hinaus zuletzt mehrfach eine extrabudgetäre Vergütung in Aussicht gestellt – zuletzt noch am vergangenen Freitag auf dem Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft. Damit würden künftig alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe bezahlt werden.
Er kündigte an, die Fachgruppe mittelfristig per Gesetz zu entbudgetieren. Ein konkreter Vorschlag liegt noch nicht vor. Man werde aber „sehr kurzfristig einen Vorschlag zur gesetzlichen Vorgabe der Aussetzung der Budgets in der ambulanten Kinderheilkunde vorlegen“, hieß es aus dem Ministerium auf Nachfrage.
„Die vom Minister zugesagte extrabudgetäre Vergütung muss jetzt kommen“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen heute nach der Einigung. Die Aufhebung der Budgets sei längst überfällig – und zwar für alle Arztgruppen. Denn die Versorgungsprobleme wie jetzt in der Kinderheilkunde würden früher oder später auch in anderen Bereichen spürbar, wenn das System weiter kaputtgespart werde.
Gassen zufolge wird von den Krankenkassen etwa jede zehnte Untersuchung und Behandlung nicht bezahlt. Die jetzt erfolgte Aufstockung der MGV stelle nur eine kurzfristige Hilfe dar, um die angespannte Lage in vielen Arztpraxen infolge der Infektwelle etwas zu entschärfen.
Dass die Krankenkassen aufgrund eines nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs zusätzliches Geld bereitstellen müssen, ist an sich nicht neu.
Laut Sozialgesetzbuch V prüft der Bewertungsausschuss jedes Jahr, ob zum Beispiel aufgrund einer überproportionalen Zunahme von Atemwegsinfektionen der Behandlungsbedarf gestiegen ist, sodass der im Voraus festgelegte Honorartopf nachträglich erhöht werden muss. Dies erfolgt allerdings immer erst mit einem deutlichen zeitlichen Abstand und nicht sofort, wie aktuell geschehen.
Aufgrund des Schreibens des Bundesgesundheitsministers vom Dezember vergangenen Jahres und dem darin skizierten Vorschlag für eine kurzfristige Unterstützung sei es möglich gewesen, von diesem Verfahren abzuweichen und die MGV um 49 Millionen Euro anzuheben, hieß es heute von der KBV. © EB/may/aerzteblatt.de

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