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Politik

Gerichtstag gegen ärztliche Meldepflicht

Freitag, 27. Januar 2023

/Budimir Jevtic, stock.adobe.com

Goslar – Der Gerichtstag hat sich gegen eine ärztliche Meldepflicht fahrungeeigneter Menschen ausgespro­chen. Das Thema wurde im Vorfeld der Konferenz viel diskutiert. Einer der Hauptgründe gegen die Melde­pflicht sei der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient, hieß es.

Allerdings solle Ärzten und Ärztinnen die Möglichkeit gegeben werden, in bestimmten Fällen fahrungeeig­ne­te Menschen der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Konkret, wenn der begründete Verdacht auf eine Fahrun­eignung bestehe und therapeutische sowie beratende Möglichkeiten ausgeschöpft seien.

Dazu brauche es genaue Angaben, an denen sich Ärzte orientieren können. In akuten Fällen dürfen Ärzte bereits heute Patienten an Behörden melden. Weiter brauche es verkehrsmedizinische Weiterbildungsmög­lich­keiten für Ärzte. Für Patienten seien niedrigschwellige Angebote zum Erhalt der Fahreignung, wie etwa Fahrsicherheitstrainings, sowie mehr alternative Mobilitätsangebote notwendig.

Für Fahrer von E-Scootern hat sich der Verkehrsgerichtstag gegen höhere Promillegrenzwerte ausgesprochen. Für eine Straftat empfiehlt der Verkehrsgerichtstag wie bisher eine Grenze von 1,1 Promille – ebenso wie beim Auto. Ab 0,5 Promille solle eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Experten forderten darüber hinaus die Bundesregierung auf, den exklusiven Zugriff der Hersteller auf Fahrzeugdaten zu beenden. Die digitalen Daten sollten stattdessen etwa direkt im Auto oder auf unabhän­gigen Servern gespeichert werden. Wer die Daten produziere, müsse generell die Hoheit über diese haben, hieß es.

Zudem forderten sie, dass die Data-Act-Richtlinie der Europäischen Union, die bisher als Entwurf vorliegt, um gesonderte Regelungen für Fahrzeugdaten ergänzt wird. Der Data Act soll Verbrauchern und Unternehmen Daten vernetzter Produkte zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen. Eine weitere EU-Verordnung solle so angepasst werden, dass Autos auch den Standort und die Uhrzeit speichern, um Unfallanalysen zu ermöglichen. © dpa/aerzteblatt.de

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