Politik
Laut Bericht bislang über 250 Coronaimpfschadenanträge bewilligt
Montag, 30. Januar 2023
Berlin – Die Bundesländer haben nach Angaben der Welt am Sonntag bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Coronaimpfung bewilligt. Dies habe eine eigene bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder ergeben, berichtete die Zeitung.
Spitzenreiter seien die bevölkerungsstärksten Bundesländer Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38, Schlusslicht sei Bremen mit keiner Anerkennung. 1.808 Anträge haben die Länder den Angaben zufolge abgelehnt. Derzeit seien noch 3.968 Anträge bei den Ländern in Bearbeitung, weitere könnten folgen.
Solche Anträge sind sehr selten. In Deutschland sind bis Anfang des Jahres nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) rund 192 Millionen Coronaimpfungen gegeben worden. Rund 65 Millionen Menschen wurden mindestens einmal geimpft.
Als Impfschäden werden nach Angaben der Zeitung etwa Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen (Verstopfung bestimmter Blutgefäße im Gehirn) und das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom anerkannt. Das ist eine Nervenerkrankung, die oft mit Kribbeln und Taubheitsgefühl beginnt und zu Muskelschwäche und Lähmungserscheinungen führen kann. Vereinzelt wurden nach Angaben der Welt am Sonntag auch Todesfälle durch die Impfung anerkannt.
Ob ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes.
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kann dies bei sehr gravierenden Impfkomplikationen erfolgen, die „längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge darstellen“. Zur Versorgung zählen etwa Rentenzahlungen je nach Schwere des Gesundheitsschadens, Heilbehandlungen oder Hinterbliebenenversorgung.
Das Verfahren ist ein anderes als bei einem Verdacht auf eine Impfkomplikation, den Ärzte beim Gesundheitsamt melden müssen. Dies geschieht bei Symptomen, die über das übliche Maß einer gewöhnlichen Impfreaktion hinausgehen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sammelt die Meldungen bundesweit. © dpa/aerzteblatt.de

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