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Massachusetts erwägt Haftverkürzung bei Organspende

Donnerstag, 2. Februar 2023

/bibiphoto, stock.adobe.com

Washington – Häftlinge im US-Bundesstaat Massachusetts sollen künftig kürzer einsitzen, wenn sie im Gegen­zug Knochenmark oder ein Organ spenden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht einen Nachlass von zwei Monaten bis maximal ein Jahr Haft vor.

Ein Ausschuss soll im Einzelfall entscheiden, ob jemand medizinisch die Voraussetzungen für eine Organ­spende erfüllt und wie stark die Strafe dafür reduziert werden soll.

Fast 5.000 Einwohner des Bundesstaates warteten derzeit auf eine Organtransplantation, twitterte die demo­kratische Abgeordnete Judith Garcia, die den Gesetzentwurf eingebracht hat. Indem sie anderen helfen, könn­ten die Inhaftierten ihre eigene „körperliche Autonomie“ wiederherstellen.

Bedenken äußert dagegen der Leiter der Organisation Prisoners Legal Service of Massachusetts, Jesse White. Die in Aussicht gestellte Haftverkürzung bei einer Organspende sei nichts anderes als „Nötigung“. © kna/aerzteblatt.de

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