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Politik

Oft zu wenig Personal in psychiatrischen Krankenhäusern

Donnerstag, 2. Februar 2023

/picture alliance, Maurizio Gambarini

Berlin – In psychiatrischen Krankenhäusern arbeitet oft zu wenig Personal. Das hat der GKV-Spitzenverband heute mit Verweis auf erste Auswertungsberichte über die Personalaus­stattung in psychiatrischen Kranken­häusern mitgeteilt.

Veröffentlicht hat die Daten das In­sti­tut für Qualitätssicherung und Transparenz im Ge­sundheitswesen (IQTIG). Demnach setzten 50 Prozent der Krankenhäuser für Kinder- und Jugendpsychiatrie und knapp 40 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser im zweiten Halbjahr 2021 weniger Behandlungspersonal ein, als die bundes­weite Mindestpersonalvorgabe vorschreibt.

„Mit der ersten Auswertung über die Personalausstattung in der Psychiatrie erhalten wir endlich Transparenz über die Einhaltung der bundesweiten Mindestpersonalvorgaben“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer.

Mit Blick auf das zu geringe Personal betonte sie: „Mindestvorgaben für therapeutisches Personal schützen Patientinnen und Patienten vor mangelhafter Versorgung und das Personal vor Überlastung.“ Die Mindest­vor­gaben seien eine „rote Linie, die nicht überschritten werden darf, um eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung der ohnehin kranken Menschen zu vermeiden“, erklärte Pfeiffer.

Die künftigen Berichte zur Personalausstattung würden zeigen, ob in den Krankenhäusern nachgebessert werde. Die Krankenhäuser erhielten ausreichende Mittel zur Finanzierung des Personals, betonte der GKV-Spitzenverband.

Allerdings habe sich im Jahr 2019 gezeigt, dass noch jede fünfte Psychiatrie das vereinbarte Personalbudget auch für andere Zwecke und nicht vollständig für therapeutisches Personal verwendet habe. Die nunmehr für 2021 vorliegenden Zahlen ließen befürchten, „dass diese Zweckentfremdung weiterhin erfolgt“.

Die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums 2019 erstmals erlassene Richtlinie über die Personalaus­stattung in Psychiatrie und Psychosomatik regelt die Personalanzahl, die in einem psychiatrischen Kranken­haus mindestens anwesend sein muss.

Dies umfasst Ärzteschaft, Psychologie, Pflege, Spezialtherapie, Bewegungstherapie und Sozialarbeit. Sie be­rück­sichtigt dabei den unterschiedlichen Behandlungsaufwand abhängig von Art und Schwere der Erkran­kung. Anlass für die Neuregelung waren Berichte über langjährig bestehende Personaldefizite in den Kran­kenhäusern.

Die Richtlinie verpflichtet die Krankenhäuser seitdem, regelmäßig Nachweise über das vorhandene Personal vorzulegen. „Die aktuellen Ergebnisse machen die vorhandenen Defizite erstmals auf einer einheitlichen Da­tengrundlage transparent“, teilte der GKV-Spitzenverband weiter mit.

„Dass jedes dritte psychiatrische Krankenhaus die Personalmindestvorgaben nicht einhält, macht uns große Sorgen und belegt, wie wichtig die Personaldokumentation in der Patientenversorgung ist“, erklärte Pfeiffer. © kna/afp/aerzteblatt.de

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