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Politik

Bundesregierung plant keine Anreize für E-Rezept-Nutzung

Freitag, 3. Februar 2023

/picture alliance, David Inderlied

Berlin – Die Bundesregierung plant keine Anreize für Ärzte, damit diese sich aktiv an der Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezepts) beteiligen. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine parlamen­tarische Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor.

Bis zur Jahresmitte das Verfahren zur Einlösung von E-Rezepten über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt, wird sich demnach nicht mehr viel tun. Zwar wurden bisher mehr als eine Million E-Rezepte eingelöst. Was viel klingt, ist angesichts von mehr als einer halben Milliarde Rezepte im Jahr noch weit von flächendeckender Anwendung entfernt.

Einer aktuellen Untersuchung der Unternehmensberatung McKinsey zufolge haben erst fünf Prozent der Arzt­praxen eine elektronische Verordnung ausgestellt. Der absolut überwiegende Großteil der ausgestellten E-Rezepte komme aus nur wenigen Praxen.

Nur 31 Prozent der Praxen hätten die nötigen Module bereits installiert. Zum Vergleich hätten das 91 Prozent aller Apotheken getan. 69 Prozent der Betriebsstätten würden die E-Rezept-Anwendungen auch nutzen.

Ein deutlicher Anstieg der E-Rezept-Nutzung sei aber erst zu erwarten, wenn eine zweite digitale Einlösemög­lichkeit zur Verfügung steht, räumt das BMG ein. „Die Erfahrungen der ersten Roll-Out-Phase haben gezeigt, dass von Versicherten und Leistungserbringern neben der elektronischen Rezept-App (E-Rezept-App) eine weitere vollständig digitale Einlösemöglichkeit gewünscht wird“, schreibt das Ministerium.

Die weitere Einführung des E-Rezepts werde „in Abhängigkeit von deren Verfügbarkeit (…) erfolgen“. Bis es so weit ist, dürfte es jedoch noch dauern. Zwar habe die Gematik die Einlösemöglichkeit über die eGK in der Apotheke laut BMG bereits spezifiziert.

Allerdings ist diese Spezifikation noch nicht freigeben und befindet sich derzeit noch in der Kommentierungs­phase, wie die Gematik auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts einräumt. „Die Spezifikation für das Verfah­ren ist kurz vor der Finalisierung“, erklärte ein Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass das ab Mitte des Jahres auch flächendeckend läuft.“

Die entsprechenden Zeitpläne würden gerade validiert, erklärt das BMG in seiner Antwort. Zurzeit liefen in­tensive Gespräche mit der Industrie, um eine schnelle Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen, erklärt dazu das BMG in seiner Antwort.

„Nach konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden“ werde der eGK-Einlöseweg durch eine zu­sätzliche Sicherheitsfunktion verstärkt. Zuvor hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, dem Verfahren seine Zustimmung verweigert und auch das Anliegen einer Duldung bis Jahresmitte zurückgewie­sen.

Diese Möglichkeit steht auch bei den neuen Spezifikationen noch im Raum. „Das Bundesministerium für Ge­sundheit und die gematik befinden sich in konstruktiven Gesprächen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, um ein Einvernehmen über den Abruf der E-Rezepte über die eGK zu erreichen“, erklärte das Ministerium.

Außerdem werde derzeit geprüft, welche weiteren digitalen Einlösewege umsetzbar wären. Gleiches gilt für weitere Maßnahmen, um den Rollout-Prozess zu unterstützen.

Zu den Optionen, die die Gematik dafür geprüft hatte, zählten demnach die Vergabe von Weiterbildungspunk­ten für Ärzte im Rahmen von Digitalisierungsfortbildungen zum E-Rezept, eine sogenannte „E-Rezept-ready-flag“ als Auszeichnung oder Anerkennung auch für Ärztinnen und Ärzte sowie die kostenfreie Bereitstellung von Informationsmaterial wie Plakaten für Praxen oder Patienten-Flyer.

Das BMG habe den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen schließlich Informationsmate­rialien zum E-Rezept zur Verteilung an die Arzt- und Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt, im Übrigen aber beschlossen, zunächst keine weiteren Anreizsysteme zur Teilnahme an der ersten Phase zu etablieren. © lau/aerzteblatt.de

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