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Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Verbände für finanzielle Entlastung der Patienten

Freitag, 3. Februar 2023

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Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und der Bundesverband Niedergelassener Kardiolo­gen (BNK) haben dem Bewertungsausschuss einen Vorschlag für die Kostenerstattung der Übertragungs­ge­räte unterbreitet, die beim Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz zum Einsatz kommen.

Den Verbänden zufolge würden die Krankenkassen in fast 90 Prozent der Fälle diese Transmitter nicht bezah­len. Laut BVMed und BNK haben die telemedizinische Funktionsanalyse und das Telemonitoring bei Herzin­suf­fizi­enz kürzlich eine Ziffer im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erhalten und sind damit Bestand­teile der Regelversorgung gesetzlich versicherter Patienten.

Beide Verfahren litten jedoch unter einer strukturellen Unterversorgung, da die Krankenkassen die Kostener­stattung für die zwingend notwendigen Transmitter und die damit verbundene Infrastruktur in den meisten Fällen ablehnten. „Den betroffenen Patienten wird dadurch eine Therapieoption vorenthalten, die nachweis­lich die Mortalität senkt“, sagte Olaf Winkler, BVMed-Experte für kardiale Medizinprodukte.

Um gegenzusteuern, fordern die Verbände die Aufnahme einer Sachkostenpauschale für die Vergütung der Transmitter. Zwar könnten die Krankenkassen die Transmitterkosten auch heute schon übernehmen. Allerdings sei dafür eine Vereinbarung der Versicherten mit ihrer Krankenkasse erfor­der­lich.

Das führe in der Praxis häufig zu Problemen. „Die aktuelle Situation einer nicht geregelten Vergütung führt bei allen Beteiligten zu Hindernissen, die die Etablierung einer sinnvollen, medizinisch notwendigen Leistung verzögern“, erklärte Winkler. © hil/sb/aerzteblatt.de

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