Ärzteschaft
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Verbände für finanzielle Entlastung der Patienten
Freitag, 3. Februar 2023
Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) haben dem Bewertungsausschuss einen Vorschlag für die Kostenerstattung der Übertragungsgeräte unterbreitet, die beim Telemonitoring von Patienten mit Herzinsuffizienz zum Einsatz kommen.
Den Verbänden zufolge würden die Krankenkassen in fast 90 Prozent der Fälle diese Transmitter nicht bezahlen. Laut BVMed und BNK haben die telemedizinische Funktionsanalyse und das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz kürzlich eine Ziffer im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erhalten und sind damit Bestandteile der Regelversorgung gesetzlich versicherter Patienten.
Beide Verfahren litten jedoch unter einer strukturellen Unterversorgung, da die Krankenkassen die Kostenerstattung für die zwingend notwendigen Transmitter und die damit verbundene Infrastruktur in den meisten Fällen ablehnten. „Den betroffenen Patienten wird dadurch eine Therapieoption vorenthalten, die nachweislich die Mortalität senkt“, sagte Olaf Winkler, BVMed-Experte für kardiale Medizinprodukte.
Um gegenzusteuern, fordern die Verbände die Aufnahme einer Sachkostenpauschale für die Vergütung der Transmitter. Zwar könnten die Krankenkassen die Transmitterkosten auch heute schon übernehmen. Allerdings sei dafür eine Vereinbarung der Versicherten mit ihrer Krankenkasse erforderlich.
Das führe in der Praxis häufig zu Problemen. „Die aktuelle Situation einer nicht geregelten Vergütung führt bei allen Beteiligten zu Hindernissen, die die Etablierung einer sinnvollen, medizinisch notwendigen Leistung verzögern“, erklärte Winkler. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.