Politik
DAK warnt vor Unsicherheiten bei Einsparerwartungen durch GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mittwoch, 1. März 2023
Hamburg – Auf offene Umsetzungsfragen und Unsicherheiten bei den formulierten Einsparerwartungen bezüglich der im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) enthaltenen Regelungen zum Arzneimittelbereich verwies heute die DAK-Gesundheit.
„Die Ergebnisse des AMNOG-Reports 2023 zeigen, was im Herbst letzten Jahres vielfach schon vermutet wurde: Die geplanten AMNOG-Maßnahmen, insbesondere die Rückwirkung des Erstattungsbetrags und die Absenkung der Orphan Drug-Schwelle, erzeugen zwar geringfügige zusätzliche Einsparungen, lösen aber keine strukturellen Probleme“, sagte Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, anlässlich der Vorstellung des AMNOG-Report 2023 der Krankenkasse.
Die Kostenentwicklung bei Arzneimitteln habe eine herausragende Bedeutung für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt. Aus Sicht der DAK muss es deshalb eine Weiterentwicklung geben – und nicht ein AMNOG-Moratorium für den Rest der Wahlperiode.
„Im nächsten Jahr sollte es eine Evaluierung geben, auf die eine wirkliche AMNOG-Novelle folgen muss, die die strukturellen Probleme nachhaltig angeht“, betonte Storm. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz könne lediglich eine Übergangslösung darstellen.
Eigene Berechnungen der DAK erfolgten unter anderem zu den Auswirkungen der Rückwirkung des Erstattungsbetrages ab dem siebten Monat nach Markteintritt eines Arzneimittels (zuvor galt dies ab dem 13. Monat). Der Gesetzgeber rechnet mittelfristig mit jährlichen Einsparungen in Höhe von 150 Millionen Euro.
Die Analysen auf Basis hochgerechneter Daten der DAK-Gesundheit lassen jedoch laut AMNOG-Report vermuten, dass mit der Rückwirkung der Erstattungsbeträge „deutlich geringere“ zusätzliche Einsparungen generiert werden. Diese könnten nach Berechnungen des Reportes – unter Einbeziehung sowohl ambulant-ärztlicher als auch stationärer Arzneimittelumsätze – durchschnittlich bei knapp unter 100 Millionen Euro jährlich liegen.
Als „faire Feinjustierung am AMNOG-Verfahren“ sei die Rückwirkung des Erstattungsbetrages zumindest auf den siebten Monat nach Markteintritt sinnvoll, als Instrument zur nachhaltigen Ausgabenreduzierung im patentgeschützten Arzneimittelmarkt mit jährlichen Ausgaben von rund 25 Milliarden Euro jedoch nur eingeschränkt geeignet, heißt es im Report.
Auch bei der reduzierten Umsatzschwelle für die Vollbewertung von Orphan Drugs weichen die DAK-Berechnungen von dem vom Gesetzgeber avisierten Einsparziel nach unten ab. Während im Gesetz auf ein Einsparpotenzial in jährlicher Höhe von 100 Millionen Euro verwiesen wird, kommt die DAK auf hypothetische Einsparungsvolumina zwischen 30 und 40,5 Millionen Euro.
Bezüglich der Einführung pauschaler Abschläge auf in Kombination eingesetzte Wirkstoffe sowie von Leitplanken zur Preisbildung bemängelt die DAK noch offene Umsetzungsfragen. So sei beispielsweise unklar, wie Wirkstoffkombinationen zum Zwecke der Abrechnung identifiziert und von Monotherapien und Therapiesequenzen abgegrenzt werden sollen.
Auch die praktische Umsetzung der Leitplankenregelung sei komplex und zentrale Fragen seien noch offen, so Storm. Die DAK spricht sich in diesem Zusammenhang für eine begleitende Evaluation der Leitplanken und der Kombinationsabschläge aus.
Storm plädierte zudem dafür, „versteckte Arzneimittelkosten“ im Krankenhaus transparent zu machen. Im AMNOG-Report heißt es dazu, es erscheine „im Sinne der Markt- und Ausgabentransparenz“ zwingend erforderlich, die stationären Arzneimittelausgaben entgegen der bisherigen Praxis in die Berechnung der anteiligen Arzneimittelausgaben in der GKV miteinzubeziehen.
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) erwartet durch die Änderungen der Rechtslage spürbare Konsequenzen für Patienten.
„Die Gesetzgebung des letzten Jahres hat eine grundlegende Veränderung mit sich gebracht. Der Zusatznutzen einer neuen Therapie ermöglicht nicht mehr in jedem Fall einen höheren Preis als ihn die bisherige Vergleichstherapie hatte“, sagte vfa-Präsident Han Steutel.
Dadurch sei nicht länger jede Innovation für den hiesigen Markt interessant – nicht jedes neue Medikament werde künftig auch hierzulande verfügbar sein. Steutel warnte davor, Deutschland werde mit einer Schlechterstellung bei der Versorgung mit Arzneimitteln leben müssen, „die sich für Patientinnen und Patienten wie Leistungskürzungen auswirken werden“. © aha/aerzteblatt.de

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