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Ärzteschaft

Krankenhäuser fordern gesetzliche Regeln gegen Leiharbeit

Donnerstag, 2. März 2023

/picture alliance, Oliver Dietze

Berlin – Die Krankenhäuser in Deutschland sind zu einem großen Teil auf Leiharbeit in der Versorgung ange­wiesen. Sie sehen diese aber sehr kritisch und sprechen sich mit großer Mehrheit für ein Verbot (40 Prozent) oder für eine stärkere Regulierung der Leiharbeit (50 Prozent) aus, vor allem für den ärztlichen Dienst und die Pflege.

Hauptgründe sind hohe und nicht refinanzierte Mehrkosten für die Leiharbeit, eine schlechtere Versorgungs­qualität durch Leiharbeitskräfte und teilweise eine mangelnde Zuverlässigkeit von Leiharbeitsagenturen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). An der Befragung beteiligten sich bundesweit 319 Krankenhäuser ab 50 Betten.

Im vergangenen Jahr (Stand: Mitte November) haben danach 65 Prozent der Krankenhäuser Leiharbeitskräfte im Pflegedienst ihres Krankenhauses beschäftigt. Im ärztlichen Dienst lag der Anteil bei 57 Prozent. Rund ein Drittel der Befragten setzte Leiharbeitskräfte in weiteren Gesundheitsfachberufen ein.

Im Rahmen einer offenen Frage wurden vor allem die nicht ärztlichen OP- und Anästhesieberufe genannt. 93 Prozent der Krankenhäuser mit Leiharbeit im Jahr 2022 hätten ohne Leiharbeitskräfte die Patientenversor­gung nicht (20 Prozent) oder nur mit größeren Einschränkungen (73 Prozent) sicherstellen können.

Insgesamt überwiegen aber die negativen Auswirkungen der Leiharbeit: Jeweils rund 80 Prozent der Kranken­häuser bemängeln Qualitätseinbußen durch regelmäßig wechselnde oder schlechter qualifizierte Leiharbeits­kräfte, den hohen Einarbeitungsaufwand und Konflikte zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitskräften, zum Beispiel wegen Unterschieden in der Bezahlung und den Arbeitszeiten.

Leiharbeitskräfte sind deutlich teurer als festangestellte und tarifvertraglich entlohnte Mitarbeiter. Im Durch­schnitt waren die Personalkosten für Leiharbeitskräfte 2022 um 92 Prozent höher als für vergleichbare fest­angestellte Mitarbeiter. Die Mehrkosten für die Leiharbeit sind laut den Kliniken größtenteils nicht erstatt­ungsfähig.

Weitestgehend einig sind sich die Befragten, dass rechtlicher Handlungsbedarf für die Leiharbeit im Kran­ken­haus besteht. Nur zehn Prozent der Krankenhäuser sind gegen jegliche Regulierung oder ein Verbot der Leih­arbeit.

Uneins sind die Krankenhäuser aber bei der Frage, wie die Leiharbeit künftig konkret geregelt werden sollte. 50 Prozent der Befragten sprechen sich für eine stärkere Regulierung der Leiharbeit aus, etwa durch die De­ckelung der Leiharbeitskosten oder die grundsätzliche Verpflichtung zur Ableistung von Spät-, Nacht- und Wochenenddiensten in der Leiharbeit. Auf der anderen Seite sind 40 Prozent der Häuser für ein generelles Verbot der Leiharbeit. © hil/aerzteblatt.de

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