Ärzteschaft
KBV will Nachbesserungen an Referentenentwurf zur Vermeidung von Lieferengpässen
Freitag, 3. März 2023
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält bei den Gesetzesplänen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln weitere Änderungen für notwendig. Grundsätzlich sei der Referentenentwurf nachvollziehbar, allerdings gäbe es bei einigen Punkten wie den zu erwartenden Mehrausgaben noch Anpassungsbedarf, heißt es in einer dazu veröffentlichten Stellungnahme.
Demnach sehen die Gesetzespläne zahlreiche Maßnahmen zur Vorbeugung von Liefer- und Versorgungsengpässen vor, die mit Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und einer Erhöhung der Verordnungskosten der Vertragsärzte einhergehen. So sollen laut KBV unter anderem Arzneimittel mit altersgerechten Darreichungsformen für Kinder zukünftig nicht mehr der Festbetragsgruppenbildung unterliegen.
Pharmazeutische Unternehmer sollen den Preis der entsprechenden Arzneimittel einmalig um bis zu 50 Prozent über den zuletzt geltenden Festbetrag anheben können. Im Falle einer Aufhebung einer Festbetragsgruppe soll der Abgabepreis ebenfalls um bis zu 50 Prozent über den zuletzt geltenden Festbetrag angehoben werden können.
Diese Maßnahmen sind aus Sicht der KBV zwar durchaus geeignet, Lieferengpässen vorzubeugen. Allerdings bedürfe es „einer gesetzlichen Klarstellung, dass diese Mehrausgaben nicht zu einem höheren Regressrisiko der Vertragsärzte führen, also nicht als unwirtschaftlich gelten“.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigen
Zudem können Lieferengpässe der Ärztevertretung zufolge dazu führen, dass Vertragsärzte die vereinbarten Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele nicht erreichen könnten. Auch dafür sei eine gesetzliche Regelung notwendig, dass „dies in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert zu berücksichtigen“ sei.
Die KBV sieht ebenfalls Anpassungsbedarf bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, dass Apotheker ohne Rücksprache mit dem Arzt ein nicht vorrätiges Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches Produkt in einer anderen Packungsgröße oder Wirkstärke austauschen dürfen. Hier müsse eine Rückinformation des verordnenden Arztes durch die Apotheke vorgeschrieben werden, forderten die Ärztevertreter.
Nur so könnten mögliche Arzneimitteltherapiesicherheitsrisiken bei der Nachverordnung oder der weiteren Einnahme minimiert werden. Für den dadurch entstehenden Mehraufwand sollte laut KBV eine zusätzlich eine Regelung aufgenommen werden, die eine neue Leistung für die zeitlichen und bürokratischen Aufwände seitens der Vertragsärzte bei Lieferengpässen von Arzneimitteln vorsieht. Apotheker dürfen den Gesetzesplänen zufolge im Falle eines Austausches eines verschriebenen Arzneimittels zukünftig einen Zuschlag von 50 Cent auf den Abgabepreis erheben.
Substitutionsmöglichkeiten auf Arzneimittel beschränken
Darüber hinaus müssen laut KBV die vorgesehenen Substitutionsmöglichkeiten auf Arzneimittel beschränkt bleiben, die auf der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Apotheker fordern hingegen eine Austauschmöglichkeit für alle Arzneimittel und damit die Fortführung der Coronasonderregelung, die zum 7. April ausläuft.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
- Pharmastandort Deutschland: Zu teuer und zu billig
- Arzneimittellieferengpässe: Geld für weniger Mangel
aerzteblatt.de
Ferner dürfe die Vorgabe zur Diversifizierung der Lieferketten aus Sicht der KBV nicht nur für Antibiotika und Onkologika gelten, sondern müsse auch andere Medikamente einschließen.
Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass Krankenkassen bei Rabattverträgen bei Antibiotika und Arzneimitteln zur Behandlung onkologischer Erkrankungen auf eine Diversifizierung der Lieferketten sowie auf eine überwiegende Produktion in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zu achten haben. Laut KBV können bei anderen Arzneimitteln ebenfalls Engpässe mit möglicherweise gravierenden Folgen für Patienten auftreten.
Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ soll Ende März vom Bundeskabinett beschlossen und danach in die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung gehen. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.