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Politik

Höchstaltersgrenze für Blutspende soll entfallen

Dienstag, 14. März 2023

/dpa

Berlin – Für die Blutspende soll es künftig keine Höchstaltersgrenzen mehr geben. Das geht aus einem Ände­rungs­antrag der Ampelkoalition im Bundestag für ein UPD-Reformgesetz hervor. Das Papier liegt dem Deut­schen Ärzteblatt vor.

Die Bundesärztekammer (BÄK) soll nach den Vorstellungen von SPD, Grünen und FDP „die Feststellung der Höchst­­altersgrenzen für Erst- und Wiederholungsspender“ aufheben. Festgeschrieben werden soll stattdessen künftig eine individuelle Feststellung der Spendertauglichkeit nach ärztlicher Beurteilung. Beurtei­lungen für die Spendertauglichkeit sollen generell künftig auch per Telemedizin vorgenommen werden können, sofern das mediznisch vertretbar ist.

Derzeit gibt es eine Altersgrenze für Erstspender von 60 Jahren und für Wiederholungsspender von 68 Jah­ren. Die Neuregelung sei notwendig, um zu vermeiden, dass spendewillige Personen unnötigerweise von der Spen­­de ausgeschlossen würden, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags.

Es sollte auf Grundlage der Vorhaben in der Richtlinie Hämotherapie möglich sein, dass spendewillige Perso­nen, insbesondere auch Erstspender im Alter über 60 Jahre, regelmäßig zur Blutspende zugelassen werden können, wenn keine medizinischen Gründe entgegenstehen, schreiben SPD, Grüne und FDP.

Der Änderungsantrag sieht weiter vor, die Kriterien für die Blutspende aus Sicht der Regierungsfraktionen gänzlich diskriminierungsfrei zu regeln. Vorgesehen ist, dass künftig alle Personen unabhängig von der sexu­ellen Orientierung und der Ge­schlechtsidentität Blut spenden dürfen.

Den Vorwurf der Diskriminierung hatte die Bundesärztekammer (BÄK) mehrfach und vehement zurückge­wie­sen. Zuletzt hatte die BÄK die zugrundeliegende Richtlinie Hämotherapie im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie unter Beteiligung von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Robert-Koch-Institut (RKI) im Jahr 2021 geändert.

Demnach dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spen­den, wenn sie in den zurückliegen­den vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Menschen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Vor der Änderung im Jahr 2021 lag die Sperrfrist bei zwölf Monaten.

Mit der geplanten Gesetzesänderung will der Bund die BÄK verpflichten, die Richtlinie zur Bewertung der Ri­si­ken, die zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führen müssen, innerhalb von min­des­tens vier Monaten entsprechend zu ändern. Setzt die BÄK das Anliegen der Regierung nicht fristgerecht um, will das Ministerium selbst eine entsprechen­de Regelung durch Rechtsverordnung erlassen.

Die BÄK spricht sich dafür aus, diese Entscheidung an medizinisch-wissenschaftliche Evidenz zu knüpfen. Die Richtlinie Hämotherapie mache die Zulassung zur Blut­spende vom konkreten Risikoverhalten abhängig, so die BÄK. Bestehe kein erhöhtes Risiko, könnten der Richtlinie zufolge auch Männer, die Sex mit Männern haben spen­den, heißt in einer Stellungnahme.

Bei der aktuellen Bearbeitung der Richtlinie werde man sich „von dem Prinzip leiten lassen, dass die Bewer­tung des sexuellen Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstell­ung von der Spende führt, auf Grund­­lage des jeweiligen individuellen Risikoverhaltens der spendewilligen Person erfolgt“, so die BÄK.

Der Änderungsantrag zur Blutspende lag in weiten Teilen Mitte Februar vor, wurde formal aber zu­nächst wieder zurückgezogen. Nun wird er in finaler Fassung dem Parlament übermorgen vorgelegt. Dann könnte das UPD-Reformgesetz (Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Pa­tientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze) im Bundestag verabschiedet werden. © may/bee/cmk/aerzteblatt.de

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