Ärzteschaft
Hessische Hausärzte gegen Integrierte Notfallzentren an Kliniken
Dienstag, 14. März 2023
Hattersheim – Die Delegiertenversammlung des Hausärzteverbandes Hessen hat die Pläne zur Reform der Notfallversorgung kritisiert – insbesondere zu den sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ).
„Es ist unpraktikabel, neben der bestehenden Primärversorgung zusätzliche, rund um die Uhr erreichbare Bereitschaftsdienste und Notfallzentralen zu schaffen“, heißt es in einer Resolution der Delegiertenversammlung.
Die Coronapandemie habe gezeigt, wie problematisch eine Zentralisierung der Notfallversorgung sei, denn sie habe in vielen europäischen Ländern zur völligen Überlastung der Kliniken und zu massivem menschlichem Leid geführt.
Die Expertenkommission der Bundesregierung hatte Mitte Februar Vorschläge für eine Reform von Notaufnahmen und Rettungsdiensten vorgelegt. Die Vorschläge sehen unter anderem vor, an allen rund 420 Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung in Deutschland INZ zu schaffen. Sie sollen aus jeweils einer Notaufnahme eines Krankenhauses sowie einer Notfallpraxis niedergelassener Ärzte bestehen.
Die Delegiertenversammlung kritisierte, es sei inakzeptabel, dass Hausärzte die Arbeit in diesen Zentren übernehmen sollen. „Fest steht: Niemand wird Nacht- und Wochenenddienste im Krankenhaus zusätzlich zur Praxistätigkeit und zusätzlich zum ärztlichen Bereitschaftsdienst akzeptieren. Erst recht nicht, wenn diese unentgeltliche Zusatztätigkeit nur für die bereits völlig überlasteten Primärversorgerinnen und Primärversorger gelten soll“, heißt es in der Resolution.
Die Delegiertenversammlung regt an, stattdessen Ergebnisse des Modellprojekts „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ zu nutzen.
Das Projekt ermögliche eine schnelle, passgenaue Patientensteuerung durch den Einsatz digitaler Systeme. Patienten, die stationär behandelt werden müssten, könnten den zentralen Notaufnahmen effizienter zugewiesen werden. Wer ambulant versorgt werden könne, werde vom Rettungsdienst dabei nicht ins Krankenhaus, sondern in eine Partnerpraxis gefahren und dort behandelt. © hil/aerzteblatt.de

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