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Ärzteschaft

Hessische Hausärzte gegen Integrierte Notfallzentren an Kliniken

Dienstag, 14. März 2023

/picture alliance, Christian Merz

Hattersheim – Die Delegiertenversammlung des Hausärzteverbandes Hessen hat die Pläne zur Reform der Notfallversorgung kritisiert – insbesondere zu den sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ).

„Es ist unpraktikabel, neben der bestehenden Primärversorgung zusätzliche, rund um die Uhr erreichbare Bereitschaftsdienste und Notfallzentralen zu schaffen“, heißt es in einer Resolution der Delegiertenversamm­lung.

Die Coronapandemie habe gezeigt, wie problematisch eine Zentralisierung der Notfallversorgung sei, denn sie habe in vielen europäischen Ländern zur völligen Überlastung der Kliniken und zu massivem menschlichem Leid geführt.

Die Expertenkommission der Bundesregierung hatte Mitte Februar Vorschläge für eine Reform von Notauf­nahmen und Rettungsdiensten vorgelegt. Die Vorschläge sehen unter anderem vor, an allen rund 420 Kran­kenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung in Deutschland INZ zu schaffen. Sie sollen aus jeweils einer Notaufnahme eines Krankenhauses sowie einer Notfallpraxis niedergelassener Ärzte bestehen.

Die Delegiertenversammlung kritisierte, es sei inakzeptabel, dass Hausärzte die Arbeit in diesen Zentren über­nehmen sollen. „Fest steht: Niemand wird Nacht- und Wochenenddienste im Krankenhaus zusätzlich zur Pra­xistätigkeit und zusätzlich zum ärztlichen Bereitschaftsdienst akzeptieren. Erst recht nicht, wenn diese unent­geltliche Zusatztätigkeit nur für die bereits völlig überlasteten Primärversorgerinnen und Primärversorger gelten soll“, heißt es in der Resolution.

Die Delegiertenversammlung regt an, stattdessen Ergebnisse des Modellprojekts „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ zu nutzen.

Das Projekt ermögliche eine schnelle, passgenaue Patientensteuerung durch den Einsatz digitaler Systeme. Patienten, die stationär behandelt werden müssten, könnten den zentralen Notaufnahmen effizienter zuge­wiesen werden. Wer ambulant versorgt werden könne, werde vom Rettungsdienst dabei nicht ins Kranken­haus, sondern in eine Partnerpraxis gefahren und dort behandelt. © hil/aerzteblatt.de

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