Politik
Kelber: Opt-out-Lösung bei elektronischer Patientenakte umsetzbar
Mittwoch, 15. März 2023
Berlin – Das geplante Opt-out-Modell für die elektronische Patientenakte (ePA) ist datenschutzrechtlich generell möglich. Dies betonte heute der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, anlässlich der Vorstellung des BfDI-Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2022.
Derzeit lägen allerdings noch keine konkreten Umsetzungspläne seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, führte Kelber aus. Eine ausführliche Stellungnahme werde man abgeben, sobald ein Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen sei. Abzuwarten sei aus Sicht des Datenschutzes die „Realität der Ausübung“ vorhandener Rechte der Versicherten.
Grundsätzlich sieht der BfDI bei vielen Gesetzen und Projekten Raum für Verbesserungen. „Es wird immer noch zu viel geschaut, wie sich der Datenschutz an Vorhaben anpassen kann, statt von Beginn an nach rechtskonformen Lösungen zu suchen“, so Kelber.
Dies gelte auch im Zusammenhang mit den Digitalisierungsbestrebungen im Gesundheitswesen. „Oft genug“ werde man zu spät eingebunden, kritisierte Kelber. Dazu komme oft der „Unwille“, nachträglich noch Anpassungen vorzunehmen.
Der im Rahmen der jüngst vorgestellten Digitalisierungsstrategie des BMG geplante interdisziplinäre Ausschuss zur Beratung der Digitalagentur bei Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit stellt aus seiner Sicht „keinen Ersatz“ für die Kompetenzen der Datenschutzbehörden dar.
Bezüglich des Umgangs mit Gesundheitsdaten wird im Tätigkeitsbericht betont, es sei richtig, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Forschung eine privilegierte Stellung einräumt. Die Coronapandemie habe „teilweise schmerzhaft“ gezeigt, dass es bei der Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland noch große Herausforderungen gibt – neben Datenschutzfragen stünden mangelnde Erfassung, inkompatible Datenformate und unzureichende digitale Meldewege im Mittelpunkt.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte zu dieser Thematik zwei Entschließungen verabschiedet. Unter anderem müssten die Verarbeitungsprozesse rechtmäßig und für die betroffenen Personen stets transparent gestaltet sein. Für die Betroffenen leicht zugängliche Wege für Information, Kontrolle und Mitwirkung sollen durch entsprechende digitale Managementsysteme gewährleistet werden.
Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für Digitalisierung im Gesundheitswesen, Maximilian Funke-Kaiser, stimmte in der Hinsicht zu, dass die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation die aktive Mitwirkung der Betroffenen voraussetze.
„Daher fordere ich ein umfassendes Datenschutzcockpit mit Pushfunktion zum Bestandteil jeder elektronischen Patientenakte zu machen. Alle Betroffenen sollen direkt in der ePA-App sehen, was mit ihren Daten passiert und den Datenzugang für Dritte selbstbestimmt regeln“, so Funke-Kaiser. © aha/aerzteblatt.de

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