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Politik

Kelber: Opt-out-Lösung bei elektronischer Patientenakte umsetzbar

Mittwoch, 15. März 2023

Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, nimmt an der Vorstellung des Tätigkeitsbericht für Datenschutz vor der Bundespressekonferenz teil. /picture alliance, Wolfgang Kumm

Berlin – Das geplante Opt-out-Modell für die elektronische Patientenakte (ePA) ist datenschutzrechtlich ge­nerell möglich. Dies betonte heute der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations­freiheit (BfDI), Ulrich Kelber, anlässlich der Vorstellung des BfDI-Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2022.

Derzeit lägen allerdings noch keine konkreten Umsetzungspläne seitens des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, führte Kelber aus. Eine ausführliche Stellungnahme werde man abgeben, sobald ein Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen sei. Abzuwarten sei aus Sicht des Datenschutzes die „Realität der Ausübung“ vorhandener Rechte der Versicherten.

Grundsätzlich sieht der BfDI bei vielen Gesetzen und Projekten Raum für Verbesserungen. „Es wird immer noch zu viel geschaut, wie sich der Datenschutz an Vorhaben anpassen kann, statt von Beginn an nach rechts­konformen Lösungen zu suchen“, so Kelber.

Dies gelte auch im Zusammenhang mit den Digitalisierungsbestrebungen im Gesundheitswesen. „Oft genug“ werde man zu spät eingebunden, kritisierte Kelber. Dazu komme oft der „Unwille“, nachträglich noch Anpas­sungen vorzunehmen.

Der im Rahmen der jüngst vorgestellten Digitalisierungsstrategie des BMG geplante interdisziplinäre Aus­schuss zur Beratung der Digitalagentur bei Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreund­lichkeit stellt aus seiner Sicht „keinen Ersatz“ für die Kompetenzen der Datenschutz­behörden dar.

Bezüglich des Umgangs mit Gesundheitsdaten wird im Tätigkeitsbericht betont, es sei richtig, dass die Daten­schutz-Grundverordnung (DSGVO) der Forschung eine privilegierte Stellung einräumt. Die Coronapandemie habe „teilweise schmerzhaft“ gezeigt, dass es bei der Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland noch große Herausforderungen gibt – neben Datenschutzfragen stünden mangelnde Erfassung, inkompatible Datenformate und unzureichende digitale Meldewege im Mittelpunkt.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte zu dieser Thematik zwei Entschließungen verabschiedet. Unter anderem müssten die Verarbeitungsprozesse rechtmäßig und für die betroffenen Personen stets transparent gestaltet sein. Für die Betroffenen leicht zu­gängliche Wege für Information, Kontrolle und Mitwirkung sollen durch entsprechende digitale Manage­ment­systeme gewährleistet werden.

Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für Digitalisierung im Ge­sund­heitswesen, Maximilian Funke-Kaiser, stimmte in der Hinsicht zu, dass die Sekundärnutzung von Gesund­heitsdaten für Forschung und Innovation die aktive Mitwirkung der Betroffenen voraussetze.

„Daher fordere ich ein umfassendes Datenschutzcockpit mit Pushfunktion zum Bestandteil jeder elektroni­schen Patientenakte zu machen. Alle Betroffenen sollen direkt in der ePA-App sehen, was mit ihren Daten passiert und den Datenzugang für Dritte selbstbestimmt regeln“, so Funke-Kaiser. © aha/aerzteblatt.de

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