Politik
Patientenberatung und weitere Gesetze: Gesundheitsausschuss billigt Reformpläne
Mittwoch, 15. März 2023
Berlin – Mit Änderungen und zusätzlichen fachfremden Regelungen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gebilligt. Das teilte der Bundestag heute mit.
Für die Vorlage votierte die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP. Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll morgen im Plenum verabschiedet werden.
Die UPD soll künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der GKV-Spitzenverband und die privaten Krankenversicherer (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.
Der Ausschuss beschloss einige Änderungen an der Struktur der Stiftung. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Der GKV-Spitzenverband soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.
Zu den 17 Änderungsanträgen, die der Ausschuss billigte, gehören einige fachfremde Regelungen. So soll bei Blutspenden die Spenderauswahl zukünftig auf Grundlage des individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person erfolgen; gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sollen nicht zulässig sein. Das gilt auch für die Nennung der sexuellen Identität, Orientierung oder Sexualpartner. Auch sollen die Vorgaben zur Altersgrenze ersetzt werden durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit.
Die Bundesärztekammer (BÄK) bemängelte heute die „vollkommen unzureichende Frist zur Stellungnahme“. Zudem seien wesentliche, mit Fragen der Blutspende betraute Institutionen und medizinische Fachgesellschaften nach Kenntnis der Bundesärztekammer nicht in den unter erheblicher Eilbedürftigkeit stehenden Beratungsprozess zum UPD-Stiftungsgesetz eingebunden gewesen.
Um Lieferengpässen bei Arzneimitteln vorzubeugen, soll außerdem die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert werden.
Der Gesundheitsausschuss segnete auch die Entbudgetierung pädiatrischer Leistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie ab.
Kurz vor den Abschlussberatungen im Parlament nahm die Ampelkoalition noch einmal eine Änderung mit Wirkung vor. Aus der Entbudgetierung der „Leistungen der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin“ wurde die Entbudgetierung der „Leistungen im Versorgungsbereich der Kinder- und Jugendmedizin“. Die Leistungen der Arztgruppe werden nicht mehr durch ein Budget gedeckelt. Die Abrechnungswege sind allerdings unterschiedlich ausgestaltet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich bis zuletzt für eine extrabudgetäre Vergütung der Leistungen eingesetzt. Die gibt es aber nur für die Kinder- und Jugendpsychiater. Die Kinder- und Jugendärzte zeigten sich heute dennoch erfreut.
„Die Entbudgetierung ist angesichts eines zunehmenden Mangels an Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten ein Meilenstein für eine größere Versorgungssicherheit für Kinder und Jugendliche“, sagte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Thomas Fischbach.
Man begrüße, dass zukünftig auch die schwerpunktpädiatrischen Leistungen von Budgetkürzungen und Mengenbegrenzungen verschont bleiben sollten. Laut Gesetzentwurf soll der Bewertungsausschuss ein Verfahren zur Anpassung des Honorarvolumens als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung festlegen.
„Der Wermutstropfen bei der gefundenen Lösung ist die starke Rolle des Bewertungsausschusses. Wir hoffen auf ein transparentes Verfahren, das dafür sorgt, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Besserstellung der Pädiatrie auch in unseren Praxen ankommt“, sagte Fischbach. © may/EB/aerzteblatt.de

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