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Politik

Bundesregierung sieht Lockerungen für Gentechnik in der EU skeptisch

Donnerstag, 16. März 2023

/dpa

Brüssel – Die Bundesregierung steht den kursierenden Plänen der EU zur Lockerung der Vorschriften für gen­technisch veränderte Pflanzen skeptisch gegenüber.

„Das Bestreben der EU-Kommission, die Risikoprüfung für Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken hergestellt sind, abzuschwächen, geht in die falsche Richtung“, sagte ein Sprecher des Bundesumwelt­ministeriums (BMUV) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das Thema steht auf Wunsch Österreichs beim Treffen der EU-Umweltminister heute in Brüssel auf der Agenda.

Das Bundesumweltministerium betonte, der aktuelle breite Diskussionsprozess zum Thema sei begrüßens­wert. „Wichtig ist, dass das Vorsorgeprinzip gewahrt, die Wahlfreiheit von den Landwirtinnen und Landwirten bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewährleistet und die Koexistenz verschie­dener Anbau­sys­teme gesichert werden.“

Derzeit wird in der EU-Kommission an der Überarbeitung der EU-Gentechnikregeln und ihren Folgen gear­beitet. Im April 2021 hatte die Kommission mitgeteilt, dass das das Gentechnikrecht überarbeitet werden solle. Die EU-Kommission will voraussichtlich im Juni einen konkreten Vorschlag für einen Gesetzestext veröffentlichen. Im Anschluss müssten sich EU-Staaten und Europaparlament noch über das Vorhaben einig werden.

Am Ende dieses Prozesses könnte sich entscheiden, inwieweit Gentechnik in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann – und damit würde auch beeinflusst werden, inwiefern gentechnisch veränderte Lebensmittel bei den Verbrauchern auf dem Teller landen.

Die neuen Möglichkeiten der Gentechnik erlaubten „vielfältigste und wirklich tiefgreifende Veränderungen im Genom“, hieß es weiter aus dem Ministerium. „Deren mögliche Auswirkungen sind im Vergleich zu den sich bietenden Möglichkeiten wenig erforscht. Gerade wichtige Biodiversitätsfragen wie beispielsweise nach dem Risiko der Auskreuzung in eventuell vom Klimawandel gestresste Ökosysteme sind heute noch unbeantwor­tet und erfordern weitere Forschung.“

Weiter: Das EU-Recht biete eine gute Grundlage, um die Risiken systematisch zu analysieren, die Nachverfolg­barkeit von gentechnisch veränderten Organismen in der Natur sowie die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Lebensmittelwirtschaft, Landwirtinnen und Landwirte zu gewährleisten.

„Dabei darf es keine Abstriche geben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Pflanzen, die auf den Markt kommen, auch sicher für Mensch und Natur sind.“ Das Bundesumweltministerium setze sich daher für ein Zulassungsverfahren ein, das am Vorsorgeprinzip festhalte. „Deutschland und Europa brauchen eine Land­wirt­schaft, die mit der Natur und nicht gegen sie arbeitet.“

Befürworter gelockerter Vorschriften für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen betonen, dass die neu­en gentechnisch veränderten Pflanzen eine Lösung für die Herausforderungen auf die Landwirtschaft infolge des Klimawandels seien. © dpa/aerzteblatt.de

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