Politik
Regierung verteidigt Kombinationsabschlag auf Arzneimittel
Donnerstag, 16. März 2023
Berlin – Der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 eingeführte Kombinationsabschlag in Höhe von 20 Prozent für neue Arzneimittel ist nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt.
Der gleichzeitige Einsatz mehrerer Arzneimittel in Kombination führe dazu, dass sich aktuell die Kosten der Einzelwirkstoffe summierten, heißt es in der Antwort (20/5904) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zugleich sei aber hinreichende Evidenz zum Gesamtnutzen der Kombination für den Patienten und zum Anteil eines Kombinationspartners am Therapierfolg „regelhaft nicht vorhanden“.
Zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei es gerechtfertigt, dass die Solidargemeinschaft beim Einsatz von Kombinationstherapien mit geringeren Gesamtkosten belastet werde als der Summe der Erstattungsbeträge bei einer Anwendung in der Monotherapie, stellt die Bundesregierung klar. Der Gesetzgeber habe sich mit dem ab Mai geltenden Kombinationsabschlag für ein „Regulierungsinstrument mit hoher Zielgenauigkeit und differenzierter Ausgestaltung“ entschieden.
Der Kombinationsabschlag gelte künftig nur für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die in einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuvor benannten Kombination eingesetzt würden, und betreffe nur freie Kombinationen von Arzneimitteln. Fixkombinationen unterlägen von vornherein einer gemeinsamen Nutzenbewertung und anschließenden Erstattungsbetragsverhandlung.
Den Standort Deutschland sieht die Regierung weiterhin gut aufgestellt. Man biete der Pharmabranche hinsichtlich des Marktzugangs und des Prozesses der Nutzenbewertung und anschließenden Preisbildung von neuen Arzneimitteln gute Rahmenbedingungen.
Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Arzneimittelausgaben in der GKV in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen sind. Hauptursache seien patentgeschützte Arzneimittel, während insbesondere Generika – die etwa 80 Prozent der verordneten Arzneimittel ausmachten – bei den Ausgaben ein stabiles Niveau verzeichneten. © EB/aha/aerzteblatt.de

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