Politik
Ambulante Versorgung: Berichte zu Qualitätsprüfungen veröffentlicht
Freitag, 17. März 2023
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat auf seiner Internetseite die Berichte zu Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung veröffentlicht. Die Berichte basieren auf 2021 durchgeführten Stichprobenprüfungen und wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erstellt.
In der vertragsärztlichen Versorgung sieht der G-BA Qualitätsbeurteilungen auf Basis von Stichproben in den Leistungsbereichen konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomografie, Kernspintomografie und Arthroskopie vor. Ziel der Mängelanalysen ist es, mögliche Weiterentwicklungsbedarfe an den zugrunde liegenden Qualitätsbeurteilungsrichtlinien zu identifizieren.
Entsprechend liegt der Fokus des Berichts dem G-BA zufolge vor allem auf den „erheblichen“ oder „schwerwiegenden“ fachlich-inhaltlichen Beanstandungen. Das trifft bei der konventionelle Röntgendiagnostik auf rund sieben Prozent aller Routine- und anlassbezogenen Prüfungen zu.
Heißt konkret: Bei 534 Prüfungen gab es 38 Beanstandungen. Für die Kernspintomografie weist der Bericht bei 122 Prüfungen acht Beanstandungen (6,6 Prozent) aus. In der Arthroskopie waren es bei 120 Prüfungen 36 Beanstandungen (30,5 Prozent). In der Computertomografie hingegen gab es keine „erheblichen“ oder „schwerwiegenden“ Beanstandungen bei 116 Prüfungen.
Laut Bericht ist die statistische Aussagekraft dieser Ergebnisse allerdings eingeschränkt – unter anderem durch die geringen Fallzahlen. So wurde der festgelegte Stichprobenumfang von vier Prozent der Ärzte nicht von allen Kassenärztlichen Vereinigungen beziehunhsweise nicht in allen Leistungsbereichen erreicht werden.
Bei der Vertragszahnärzten wurden 2021 bundesweit 326 Praxen per Stichprobe gezogen und überprüft. Ziel war es herauszufinden, ob die Ärzte Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines bleibenden therapiebedürftigen Zahns indikationsgerecht erbracht haben.
Ergebnis: 38 Prozent der geprüften Zahnarztpraxen waren ohne Auffälligkeit; bei 36 Prozent fanden Prüfer geringe Mängel. Erhebliche Auffälligkeiten registrierten die Prüfer jedoch bei 26 Prozent der Stichprobe – ein Zuwachs von drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. © hil/sb/aerzteblatt.de

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