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Politik

Ozegowski: Elektronische Patientenakte wird kaum Mehraufwand verursachen

Freitag, 17. März 2023

Elektronische Patientenakte, ePA /Maybaum

Berlin – Ärzten soll bei der flächendeckenden Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab kom­men­dem Jahr im Arbeitsalltag so gut wie kein neuer Aufwand entstehen. Das erklärte die Leiterin der Abtei­lung „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Susanne Ozegowski, heute beim Fachärztetag 2023 des Spitzenverbands Fachärzte (Spifa) in Berlin.

Ziel sei, dass Medikations- und sonstige Behandlungsdaten weitestgehend automatisiert aus den Praxisver­waltungs- und Krankenhausinformationssystemen (PVS und KIS) in die ePA einfließen. So könne auch die Voll­ständigkeit und Aktualität des elektronischen Medikationsplans innerhalb der ePA gewährleistet werden.

Ozegowski betonte, dass auf die Ärzte keine neuen komplizierten Anwendungen zukämen. „Wenn ein Rezept ausgestellt wird, enthält das sowieso alle relevanten Daten für die Medikationsübersicht“, erklärte sie. PVS- und KIS-Anbieter könnten ohne Weiteres die Schnittstellen zur automatischen Synchronisierung dieser Daten bereitstellen.

Spifa-Vorstandsmitglied Norbert Smetak zeigte sich davon wenig überzeugt. „Der Zeitaufwand wird das Haupt­problem sein“, sagte er. Das Problem sei, dass entgegen anderslautenden Bekundungen viele Daten eben nicht strukturiert seien. „Gerade der Facharzt braucht aber strukturierte Daten. Wenn ich da lange suchen muss, bringt mir das nichts.“ Er brauche deshalb vor allem eine digitale Arztakte.

„Der Prozess aus dem PVS in die ePA muss einfach, sicher und schnell gehen, das ist unsere Forderung“, er­klärte auch Thomas Müller, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Zentral sei dabei aber nicht nur, ob die Daten strukturiert seien, sondern auch der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Sektoren. „Hier müssen wir einfach besser werden.“

Es sei wichtig, dass dazu funktionierende Schnittstellen zwischen den verschiedenen Anwendungen von PVS über KIS bis zum Nachrichtendienst KIM geschaffen werden. Auch sei erneut der Gesetzgeber gefordert, den Systemwechsel zu vereinfachen – was ja geplant sei. „Das war bisher schlimmer als eine Scheidung, wenn man sein PVS wechseln musste“, sagte Müller.

Die Neuregelungen zum PVS-Wechsel werden voraussichtlich Teil des ePA-Opt-out-Gesetzes sein. Es sei zwar schon in der vorangegangenen Legislaturperiode der Grundstein für die ePA gelegt worden, aber erst diese geplante Umstellung auf das Opt-out-Verfahren werde ihr zum Durchbruch verhelfen, betonte Ozegowski.

Das dürfe nicht so einfach hingenommen werden, forderte Smetak. Man müsse angesichts sensibler Inhalte wie Daten zu psychotherapeutischer Behandlung und der daraus entstehenden Gefahr der Stigmatisierung von Patienten stattdessen „die Diskussion in die Richtung tragen, ob der Opt-out die richtige Lösung ist“, sagte er. „Diese Diskussion muss geführt werden.“

Rückendeckung erhielt er von Nils Leopold, Referatsleiter Telematik beim Bundesbeauftragten für Daten­schutz und Informationssicherheit (BfDI). Er betonte, aus Sicht der Datenschützer sei ein Opt-in-Verfahren „natürlich die bevorzugte Variante“.

Zwar soll das Vetorecht des BfDI mit dem angekündigten Digitalisierungsgesetz aufgehoben werden. Leopold kündigte aber dennoch eine eingängige Prüfung an. „Da beißt die Maus keinen Faden ab, das ist eine gesetzli­che Verpflichtung der Bürger hinzunehmen, dass so eine Akte angelegt wird, auch wenn sie widersprechen können“, sagte er. Ozegowski widersprach umgehend: „Es ist und bleibt eine freiwillige Anwendung, weil jeder das Recht hat, zu widersprechen.“

Doch nach einem Einwurf aus dem Publikum, wonach die ePA eben nicht hundertprozentig freiwillig sei, weil Minderjährige keine Wahl hätten, legte Leopold nach: Das sei „ein Punkt, der uns zwingt, eine bestimmte Re­ge­lung zu schaffen, die den nötigen Schutz gewährleistet“, erklärte er. Im Grunde ist der Gesetzgeber da ge­halten, in besonderer Art und Weise auf diese Problematik einzugehen.“ Das müsse man im aktuellen Gesetz­gebungsverfahren berücksichtigen.

Optimistisch war immerhin Müller bei der Einführung des E-Rezepts: „Wir haben in Westfalen-Lippe viele po­si­tive Erfahrungen beim E-Rezept-Roll-out gesammelt“, sagte er. Zwar soll das E-Rezept ab 2023 verpflichtend werden, aber: „Ich kann ihnen versichern, wir werden sehr viel früher starten und wollen ab Sommer einen groß angelegten Roll-out machen“. Er hoffe, dass sich andere KVen dem anschließen würden. © lau/aerzteblatt.de

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