Politik
Zeitverträge in der Forschung: Reformvorhaben stößt auf Kritik
Dienstag, 21. März 2023
Berlin – Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat Eckpunkte für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgelegt. Beim Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) als auch in der Wissenschaft stoßen die Eckpunkte nicht auf Gegenliebe.
Das Vorhaben hatten sich SPD, Grüne und FDP in den Koalitionsvertrag geschrieben. Darin heißt es, gute Wissenschaft brauche verlässliche Arbeitsbedingungen. Deswegen wolle man das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation reformieren.
Dabei wolle man die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Postdocphase „deutlich erhöhen und frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren schaffen“. Darüber hinaus wolle man die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit knüpfen und darauf hinwirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen würden.
In den Eckpunkten, die vor Kurzem vorgelegt worden waren, sieht das Ministerium von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) unter anderem neue Mindestvertragslaufzeiten bei Erstverträgen für Doktoranden (Qualifizierungsphase vor der Promotion) von drei Jahren vor. Die Höchstbefristungsgrenze von sechs Jahren bleibt bestehen.
Darüber hinaus soll die Mindestvertragslaufzeit in der Postdocphase bei Postdoktoranden auf zwei Jahre gesetzt werden. Die neue Höchstbefristungsdauer soll auf drei Jahre gesenkt werden. Bei Drittmitteln steht die wissenschaftliche Qualifizierung im Mittelpunkt: Alle sollen qualifizierungsbefristet werden.
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) übte heute Kritik. Die vorgeschlagene Regelung zur Höchstbefristungsdauer in der Postdocphase sei „eindeutig zu kurz“, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen über alle Fächer hinweg zu innovativen Forschungsvorhaben zu ermutigen, heißt es in einer Stellungnahme.
„Qualitätsverluste in der Forschung, Abwanderung der Besten in das Ausland und negative Folgen für die individuellen Karrieremöglichkeiten und Qualifizierungsoptionen (z.B. Habilitation) sind absehbar.“
Zudem verhindert diese Regelung nach Ansicht der HRK den Karriereweg zu einer Professur im Rahmen von Tandemprogrammen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaft, die im Zuge des Bund-Länder-Programmes „Gewinnung von professoralem Personal“ etabliert wurden. Darüber hinaus hebelt sie die bestehenden Modelle von gemeinsamen Nachwuchsgruppen mit der außerhochschulischen Forschung aus.
Darüber hinaus werde sie „absehbar“ zu einer weiteren Benachteiligung von Frauen bei der Verwirklichung wissenschaftlicher Karrieren führen. Lediglich die erhaltenen Übertragungsmöglichkeiten von ersparten Promotionszeiten könnten diese Problematiken etwas dämpfen und seien schon deshalb unverzichtbar.
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Die HRK moniert auch, dass der generelle Vorrang der Qualifizierungsbefristung bei Drittmittelprojekten den von der Politik geforderten Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und damit technologische und soziale Innovation gefährdet.
Die Änderungen führen nach Ansicht der HRK auch dazu, dass Wechselmöglichkeiten innerhalb des Hochschulsystems und zu außerhochschulischen Forschungseinrichtungen grundlegend erschwert und unter den Vorbehalt der schwankenden Laufzeiten und Inhalte von Tarifverträgen gestellt werden. Transparenz und Planbarkeit von Karrieren würden auf diese Weise nachhaltig verringert und nicht erhöht.
Für den HRK sind die in den Eckpunkten vorgesehene Mindestvertragslaufzeit für die studienbegleitende Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfstätigkeit nach dem WissZeitVG zudem nicht auf die hochschulischen Bedarfe abgestimmt.
Auch fest angestellte Wissenschaftler sehen die Eckpunkte als nicht hilfreich an, um die Rahmenbedingungen für junge Kollegen zu verbessern. „Klar ist: Der Vorschlag aus dem Hause von Bundesministerin Stark-Watzinger plant eine Verschlimmbesserung der bisherigen Situation durch noch niedrigere Befristungshöchstgrenzen für Postdocs“, heißt es in einer Stellungnahme von Professoren auf Profsfuerhanna.de. Gleichzeitig speise das BMBF Promovierende bei den Mindestvertragslaufzeiten von zweimal drei Jahren nur mit einer unverbindlichen Sollregelung ab. © EB/aerzteblatt.de

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