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Politik

Konstruktive Zusammenarbeit bei Krankenhausreform angemahnt

Mittwoch, 22. März 2023

/Africa Studio, stock.adobe.com

Berlin – Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser und Betriebskrankenkassen fordern alle an der Krankenhausreform Beteiligten zur konstruktiven Zusammenarbeit auf.

Bundesgesundheitsministerium (BMG), Länder und Regierungsfraktionen hätten eine gemeinsame Verantwortung für eine erfolgreiche Reform, die den absehbaren demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen der nächsten Jahrzehnte Rechnung trägt, betonten heute der Verband der Universitätsklinika Deutschland (VUD), der BKK Dachverband sowie die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Verbände äußerten sich im Vorfeld des für Morgen angesetzten Treffens zwischen dem Bundes­gesundheits- und den Landesgesundheitsministern sowie den Ampel-Fraktionen zur geplanten Krankenhausreform. Die Reform müsse aus Versorgungslevels, Leistungsgruppen und daran geknüpfter Vorhaltefinanzierung bestehen und dürfe nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände geprägt sein, wird in der Mitteilung angemahnt.

„Unterschiedliche Voraussetzungen für Krankenhäuser in den einzelnen Bundesländern darf es nicht geben.“ Ausnahmen müssten Ausnahmen bleiben und dürften, wenn überhaupt, nur auf Bundesebene eng begrenzt definiert werden, so die Forderung.

Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD, sagte dazu: „Die bekannten strukturellen Defizite und die demografische Entwicklung zwingen uns zu einer Krankenhausreform, die die Rolle der einzelnen Krankenhäuser in der Versorgung schärft. Denn es macht keinen Sinn, dass jedes Krankenhaus jede Behandlung vornehmen darf, obwohl die strukturellen Voraussetzungen wie qualifiziertes Personal für eine hochwertige 24/7-Versorgung dort nicht vorhanden sind.“ Hierfür brauche man eine Vorhaltefinanzierung, die an Leistungsgruppen anknüpft. Die Leistungsgruppen selbst müssten mit Versorgungsstufen gekoppelt werden.

„Wir können uns kein ‚Weiter so‘ leisten. Wir brauchen den Konsens zwischen Bund und Ländern“, warnte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. Bei den Leistungsgruppen sei es notwendig, sich auf bundeseinheitliche Definitionen mit „unveränderlichen Strukturanforderungen“ zu verständigen.

Vom Vorstandsvorsitzenden der AKG-Kliniken, Matthias Bracht, hieß es, man habe „keine Zeit mehr für ein unendliches Ping-Pong zwischen Bund und Ländern“. Eine schnelle Einigung auf ein gemeinsames Zielbild stelle die beste Hilfe für alle Krankenhäuser dar.

Vorhaltekosten könnten von den Krankenkassen nur auf der Basis einheitlicher Kriterien finanziert werden, betonte auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). „Eine von Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbeständen geprägte Reform wäre zum Scheitern verurteilt.“ © EB/aha/aerzteblatt.de

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