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Politik

Schleswig-Holsteins Geburtskliniken erhalten Millionenhilfe

Mittwoch, 22. März 2023

/nataliaderiabina, stock.adobe.com

Kiel – Schleswig-Holsteins Geburtskliniken erhalten finanzielle Hilfen des Bundes in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro. Dies gab heute Gesundheitsstaatssekretär Oliver Grundei im Sozialausschuss des Landtages bekannt.

„Die Länder haben sich angesichts der schwierigen Lage für finanzielle Hilfen beim Bund eingesetzt, der für die Betriebskostenfinanzierung verantwortlich ist. Ich begrüße, dass die Mittel für die Geburtshilfen jetzt an die Kliniken ausgezahlt werden“, sagte dazu Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU).

Allerdings müssten „gerade in den Flächenländern“ weitere Schritte zur dauerhaften Absicherung der laufenden Kosten in der Geburtshilfe folgen, so von der Decken. Sie erwarte von der Bundesregierung, dass auch sie dieses Ziel mit der Krankenhausreform verfolgt.

Im Zuge der Abstimmungen zur Bundeskrankenhausreform werde sie sich intensiv für eine nachhaltige Sicherung der Geburtshilfe in Flächenländern einsetzen, sagte die CDU-Politikerin. Die Vorschläge der Regierungskommission des Bundes würden bei Umsetzung zu einem Wegfall der gegenwärtigen Geburtshilfen des Levels 4 in Schleswig-Holstein führen, da die entsprechenden Versorger die von der Kommission vorgeschlagenen Mindestvoraussetzungen für das Angebot geburtshilflicher Leistungen nicht erfüllen, so die Warnung.

Im Sozialausschuss des Landes berichtete Staatssekretär Grundei zudem vom Fortgang der Arbeit des auf Landesebene eingerichteten Qualitätszirkel Geburtshilfe. In diesem Gremium beraten Beteiligte aus Schleswig-Holstein – unter anderem der Berufsverband der Frauenärzte, der Hebammenverband, der Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte, die Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und die kommunalen Landesverbände – zur Zukunft der regionalen Geburtshilfe.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Versorgungsbedarfsanalyse erstellt werden, die als Basis für ein entsprechendes Geburtshilfekonzept dienen soll. Mit den Ankündigungen der Regierungskommission des Bundes zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung sei die Analyse um zusätzliche Versorgungsaspekte erweitert worden, um mögliche Auswirkungen der Reform einbeziehen zu können, so Grundei. © EB/aha/aerzteblatt.de

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